EU-Ökoverordnung
Neue Praxisleitfäden zur Vermeidung von Kontamination
Verbundprojekt veröffentlicht Nachschlagewerk zu Artikel 28 (1) der neuen EU-Öko-Verordnung
Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei Leitfäden eines Verbundprojektes des Forschungsinstituts für biologischen Landbau Deutschland (FiBL), des Büros Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) zeigen, worauf Bio-Unternehmer künftig achten müssen, um Kontaminationen mit nicht zugelassenen Stoffen zu verhindern.
Für die Vermeidung nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe müssen alle Bio-Unternehmen ab nächstem Jahr besondere Vorsorgemaßnahmen treffen. Die neue EU-Öko-Verordnung hat die Vorsorgepflichten für Landwirte, Verarbeiter und Händler in Artikel 28, Absatz 1 konkretisiert. Dort sind „verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen“ vorgeschrieben, mit denen Kontaminationsrisiken ermittelt und vermieden werden.
In einem gemeinsamen Projekt von FiBL Deutschland, Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) sind drei Leitfäden entstanden, welche den betroffenen Unternehmensgruppen eine praxisnahe Anleitung zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben an die Hand geben wollen:
- Praxisleitfaden für landwirtschaftliche Unternehmen (erstellt von FiBL Deutschland e.V.)
- Praxisleitfaden für lebensmittel- und futtermittelverarbeitende Unternehmen (von BLQ)
- Praxisleitfaden für Handels- und Importunternehmen (von GfRS)
Alle am Projekt beteiligten Organisationen haben zudem eine Rechtsauslegung des betreffenden Absatzes erarbeitet.
Die Praxisleitfäden sind im Projekt ‚Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität (BioKKP)‘ entwickelt worden, gemeinsam mit Praktikern aus Bio-Unternehmen, Beratung und Kontrolle. Es wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert und vom FiBL Deutschland koordiniert.