Gentechnik
Gentechnikfreiheit in Gefahr
Kommissionsbericht zu neuer Gentechnik stößt auf heftige Kritik

In ihrem Ende April vorgestellten Bericht hat die EU-Kommission die gültige Gentechnik-Gesetzgebung untersucht und eine Anpassung zugunsten neuer genomischer Verfahren empfohlen. Eine verlässliche Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte, die Wahlfreiheit von Konsumenten und das europäische Vorsorgeprinzip für eine intakte Umwelt sehen Kritiker nun gefährdet. Am Dienstag lud Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Europa-Grünen, Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und dem Biosektor zur Online-Diskussion.
Beim EuGH-Urteil von 2018 wurde entschieden, dass auch mit neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas hergestellte Pflanzen unter die Gentechnik-Gesetzgebung der EU fallen. Das heißt, sie müssen ein Zulassungsverfahren mit Risikobewertung durchlaufen und gekennzeichnet werden.
Vom Rat wurde die EU-Kommission aufgefordert, den Status neuer genomischer Verfahren im Kontext dieses Urteils zu untersuchen und die Konsequenzen zu beurteilen. Am 29. April veröffentlichte die Kommission ihre Ergebnisse.
Durch die Gesetzgebung befürchtet sie Einschränkungen der Forschung im Bereich neuer Gentechnik in der EU sowie Wettbewerbsnachteile. Dabei könne neue Gentechnik viel zum Erreichen des Green Deals und zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen, etwa durch resistentere Pflanzen und bessere Anpassung an den Klimawandel.
Unter dem Begriff ‚Neue Gentechnik‘ seien sehr vielfältige Verfahren subsumiert. Mit Verweis auf ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) behauptet die Kommission, dass sich aus gezielter Mutagenese und Cisgenese (Verfahren ohne Einbau von fremdem Genmaterial) keine neuen Gefahren im Vergleich zu konventioneller Zucht ergäben. Zudem könnten die hervorgerufenen Änderungen auch auf natürliche Weise entstehen. Daher fordert die Kommission „Flexibilität und Verhältnismäßigkeit“ in der Risikobewertung. Anstatt die Verfahren per se abzulehnen, solle das Risiko bei jedem einzelnen Produkt untersucht werden.
Wegen der Nachweis-Schwierigkeiten gentechnisch veränderter Produkte ohne fremdes genetisches Material sei die Umsetzung des geltenden EU-Rechts zudem schwierig. Aus diesen Gründen kommt die Kommission zur Schlussfolgerung, dass eine Anpassung der Gesetzgebung an den wissenschaftlichen Fortschritt notwendig sei. Kritiker befürchten nun eine Aufweichung der geltenden Kennzeichnungspflicht und Regulierung.
Einknicken vor der Biotech-Lobby
Harald Ebner, Grünen-Sprecher für Gentechnik, erklärte zu Beginn des Gesprächs die Intention des Treffens: Seit dem EuGH-Beschluss hätten Bayer, Syngenta und Co zahlreiche Gentechnik-freundliche Veranstaltung initiiert. Dazu wollten die Grünen nun einen Gegenpol setzen, was überzeugend gelang.
So hatte Sabine Jülicher aus der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission, die den Bericht vorstellte und begründete, in der Expertenrunde einen schweren Stand. Sie wies auf den möglichen Beitrag neuer Gentechnik zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen hin und betonte, die Gesundheit von Mensch und Umwelt würden durch eine verhältnismäßige Regulierung weiter garantiert.
Das wurde vom Rest der Runde jedoch stark bezweifelt. Ebner bedauerte das Einknicken der Kommission vor der Biotech-Lobby. Das europäische Vorsorgeprinzip, nach dem mögliche Schäden für Gesundheit und Umwelt bereits im Vorfeld vermieden werden sollen, könne nach dem neuen Standpunkt der Kommission nicht länger umgesetzt werden. Die Schwierigkeiten beim Nachweis neuer Gentechnik seien keine Begründung dafür, die Regulierung aufzuheben. „Soll Mord straffrei sein, bloß weil nicht alle Mordfälle aufgeklärt werden können?“, fragte Ebner provokant. Das sei nicht vereinbar mit dem Rechtsstaatsprinzip.
Als weiterer wichtiger Kritikpunkt wurde von mehreren Referenten die Koexistenzproblematik angesprochen. Wenn nur noch die Transgenese – also die klassische Gentechnik, bei der artfremde DNA eingebaut wird – kennzeichnungspflichtig wäre, wie sollten Bio-Landwirte dann in der Lage sein, die Gentechnikfreiheit ihres Futters und ihres Saatguts aufrechtzuerhalten? Dies würde im Kommissionsbericht zu wenig berücksichtigt.
Kunden haben ein Recht auf Wahlfreiheit
Fritz Konz, Leiter Qualität und Umwelt bei tegut, kritisierte den Bericht vor allem aus Kundenperspektive. Die klare Ablehnung von gentechnisch veränderten Produkten – sowohl bei Tierfutter als auch bei Lebensmitteln – sei bei tegut eine Haltungsfrage. Die Produkte hätten aber auch keine Verkaufschancen, weil die Kunden die schlicht nicht wollten. „Wird aus diesem Grund jetzt die Kennzeichnung weggenommen?“, fragte Konz konsterniert. Die Wahlfreiheit der Kunden müsse weiter garantiert werden, sonst seien auch große Vertrauensverluste die Folge.
80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lehnten Gentechnik ab, bestätigte Harald Ebner die Einschätzung Konzens. Ein Grund mehr, weshalb die Grünen das Prinzip der Gentechnikfreiheit in ihr neues Wahlprogramm aufgenommen hätten. Für diesen Teil der Bevölkerung sei der Kommissionsbericht eine „katastrophale Kampfansage“.
Präzision heißt nicht Sicherheit
Angelika Hilbeck, Agrarökologin und Gründungsmitglied des European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility (ENSSER), lieferte Hintergrundwissen zur ENSSER-Studie ‚Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU‘, die von Martin Häusling initiiert wurde. 2019 hat die Akademie Leopoldina sich in einem Statement für die Deregulierung der Neuen Gentechnik ausgesprochen. Laut Hilbeck bediente sie sich dabei alter (und widerlegter) Narrative wie der Ertragssteigerung und der Alternativlosigkeit im Klimawandel.
Präsizion würde für Gentechnik-Befürworter mit Sicherheit gleichgesetzt und der genomische Gesamtkontext ignoriert. Man könne sich bei der Beurteilung aber nicht auf monogene Eigenschaften berufen, sondern müsse die gesamten Interaktionsnetzwerke in den Blick nehmen. Werde nur ein Teil verändert, habe das Folgen für das gesamte System. Das Risiko immer nur auf ein einzelnes Produkt bezogen bestimmen zu wollen, sei „klassischer US-Sprech“ und „maximal reduktionistisch“.
Außerdem seien die neuen Verfahren längst nicht so präzise wie behauptet und hätten durchaus unbeabsichtigte Nebeneffekte. Anders als der Kommissionsbericht meint, könnten die Veränderungen nicht natürlich entstehen und unterschieden sich fundamental zu nicht-zielgerichteten Mutageneseverfahren. „Und wer haftet dafür, wenn was schief geht?“
Resiliente Ökosysteme statt Klimawunderpflanzen
Auch Friedhelm von Mering vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) betonte, man müsse konsequent prüfen, wie genmodifizierte Organismen (GMO) dem Ökosystem schaden können. Anstelle von Klimawunderpflanzen brauche es resiliente Systeme, bei denen auch der Boden eine essentielle Rolle spiele. Statt zu diesem Zweck neue Methoden im Ökolandbau zu unterstützen, würden aber immense Summen in die Gentechnik-Forschung investiert. „Eine einseitige Forschung führt auch zu einseitigen Lösungsansätzen“, bedauerte von Mering.
Laut einem Schadensbericht des BÖLW von 2009 verursachten GMO außerdem extrem hohe Kosten in der gesamten Lebensmittelkette. Die Gentechnikfreiheit verschaffe der EU – ganz anders als vom Kommissionsbericht behauptet – eine „hervorragende Wettbewerbssituation“. Eine Deregulierung nutze lediglich Importeuren von außerhalb der EU: „Will das die Kommission?“ Zudem werde die neue Technologie massiv patentiert und die Privatisierung von genetischen Ressourcen sei „extrem gefährlich“.
„Wir wollen keine Deregulierung!“, machte Harald Ebner klar. Stattdessen sollten Gelder darin investiert werden, Nachweisverfahren zu schaffen und die Risikoforschung auszubauen. „Es ist keine ideologische Frage, sondern eine wissenschaftliche“, stellte Gastgeber Martin Häusling abschließend fest.
Lena Renner