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Pestizidprozess

Freispruch für Pestizidkritiker Alexander Schiebel

Prozess gegen Karl Bär geht weiter

Der österreichische Buchautor und Pestizidkritiker Alexander Schiebel wurde am vergangenen Freitag, 28. Mai, in Bozen im Prozess wegen angeblich übler Nachrede freigesprochen. Der Tatbestand liege nicht vor. Der Prozess wegen übler Nachrede gegen den Agrarwissenschaftler Karl Bär vom Umweltinstitut München geht hingegen weiter.

Alexander Schiebel hatte in seinem Buch ‚Das Wunder von Mals‘ und in seinem gleichnamigen Film den hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol scharf kritisiert. Karl Bär übte an dem Pestizideinsatz im August 2017 im Rahmen einer Kampagne des Umweltinstituts München öffentlich Kritik.

„Der Freispruch für Alexander Schiebel ist ein Freispruch für alle, die seit Jahren den hohen Pestizideinsatz in Südtirol kritisieren. Dies ist ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit und gleichzeitig ein Denkzettel für Landesrat Arnold Schuler, der diese absurden Prozesse erst in die Wege geleitet hatte. Nun muss auch endlich der Prozess gegen mich beendet werden”, so Karl Bär.

Das Umweltinstitut habe stets betont, dass es die Diskussion um den gesundheits- und umweltschädlichen Einsatz von Pestiziden in Südtirol nicht vor Gericht führen wolle. Doch werde man nun auf diese Bühne gezwungen, würde diese auch genutzt. „Wir werden dem Gericht und der breiten Öffentlichkeit mit Zahlen und Zeugen beweisen, dass das Pestizidproblem in der beliebten Urlaubsregion Südtirol real ist.“

Richter Ivan Perathoner rief am Freitag die Beweisanträge für das Verfahren gegen Bär auf. Im weiteren Prozess werden nun insgesamt 88 Zeugen zur Verteidigung des Umweltinstituts die negativen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen des hohen Pestizideinsatzes in den Südtiroler Apfelplantagen vor dem Landesgericht Bozen darlegen. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 22.10.2021 gesetzt. An diesem Tag werden die zwei Südtiroler Obstbauern und Brüder Stephan und Tobias Gritsch als Zeugen der Anklage gehört.

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