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Mikroplastik

Verrottet und zersetzt? Schön wär’s!

Angeblich kompostierbare Beutel werden verboten

Verrottet und zersetzt? Schön wär’s!
Angeblich kompostierbare Beutel gehören oft nicht auf den Haufen oder in Kompostanlagen.

Seit 2019 sind Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern in Supermärkten verboten. Doch bleiben die dünneren Beutel heikel, die Hundekot und Küchenabfälle entsorgen helfen. Unter dem Etikett ‚kompostierbar‘ fanden sich bislang Tüten, die trotz dieser Bezeichnung keinesfalls auf Äcker und in Beete gehören. Ab Juni 2021 sollen die Bedenklichsten unter ihnen vom Markt verschwinden, die aus so genanntem oxo-abbaubarem Plastik.

Kot- und Kompostbeutel sind im besten Fall sowohl biologisch abbaubar als auch aus nachwachsenden Rohstoffen. Beide Bedingungen erfüllen solche aus Papier, das vorzugsweise auch recycelt wurde. Besonders umweltschädlich wiederum sind solche aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Er besteht auf Polymeren und zerfällt unter UV-Licht und Sauerstoff – aber leider nur in winziges Mikroplastik. Dieses findet sich dann überall in den Weltmeeren oder der Nahrung.

Entsprechende Oxo-Produkte werden jetzt EU-weit vom Markt verbannt. Im Juni 2019 wurde eine entsprechende Richtlinie beschlossen. Die Mitgliedsländer sollen sie bis 3. Juli 2021 im jeweiligen nationalen Recht verankern.

Kunststoffe sind weiter als kompostierbar zugelassen, wenn sie nach der europäischen Norm EN 13432 abbaubar sind. Die Norm setzt fünf Bedingungen, von denen zwei bezüglich Kompostierung fragwürdig sind:

  1. 90 Prozent des organischen Materials muss sich in einem wässrigen Medium innerhalb von sechs Monaten in CO2 umgewandelt haben. Diese 90 Prozent nützen dem Kompost wenig, da er nährstoffarm bleibt. Zudem bilden die restlichen zehn Prozent ein Problem: Sie enthalten unter Umständen nicht abbaubare Kunststoffe, die den Beutel stabiler machen.
  2. Nach zwölf Wochen Kompostierung dürfen nicht mehr als zehn Prozent Rückstände bezogen auf die Originalmasse in einem Zwei-Millimeter-Sieb zurückbleiben. Nur wenige professionelle Anlagen sind auf die lange Dauer von zwölf Wochen eingestellt. Daher ist es in vielen Städten und Landkreisen Deutschlands verboten, entsprechende Beutel in der Biotonne zu entsorgen. Im eigenen Komposthaufen verbleibt die angeblich kompostierbare Tüte noch dauerhafter als kleine Fetzen.
  3. Bei der chemischen Analyse müssen die Grenzwerte für Schwermetalle eingehalten werden.
  4. Ein Beutel darf keine negativen Einwirkungen auf den Kompostierungsprozess haben.
  5. Die Wirkung des Komposts auf Pflanzen  muss untersucht werden, bevor ein Beutel als kompostierbar bezeichnet werden kann.

Mit dem Verbot des oxo-abbaubaren Plastiks sind also nicht alle Probleme gelöst. Nichtsdestotrotz ist die ab Juli 2021 geltende Verordnung als Fortschritt zu werten.

Dirk Hartmann

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