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GAP in schwierigen Trilog-Verhandlungen

Klima- und Umweltschützer über Ratsvorschlag entsetzt, der Bauernverband erfreut

387 Milliarden Euro sollen in den nächsten sieben Jahren aus der EU-Kasse in die Landwirtschaft fließen, doch über die Verteilung wird gestritten. Die am 21. Oktober 2020 getroffenen Beschlüsse des EU-Agrarrates und die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Reform der GAP bezeichnete die amtierende Vorsitzende im Agrarrat, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, als „Meilenstein“. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft dagegen sprach von einem „Schlag ins Gesicht“, für diejenigen, die die Landwirtschaft grüner machen wollten. Die nun laufenden Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Europäischer Kommission gestalten sich schwierig.

Wichtiger Punkt der Gespräche waren die neuen Öko-Regelungen, Eco Schemes genannt. Bei diesen handelt es sich um die Vorgabe, Gelder der ersten Säule der GAP für den Umweltschutz einzusetzen. Die Eco-Schemes sollen nach 2020 das Greening ablösen, das in den Augen der EU-Kommission, aber auch vieler Wissenschaftler und Umweltorganisationen nicht die erhofften positiven Umweltwirkungen erbracht hat.

Die EU-Agrarminister einigten sich in ihrem Rat darauf, dass mindestens 20 Prozent der Mittel der ersten Säule für diese Eco Schemes aufgewendet werden müssen. Die erste Säule beinhaltet die Direktzahlungen an die Landwirte. Nach dem EU-Parlament sollen zehn Prozent mehr, also 30 Prozent der Direktzahlungen für Öko-Regelungen reserviert werden. In jedem Fall soll die Teilnahme für die landwirtschaftlichen Betriebe freiwillig sein.

Der EU-Rat will die Einführung der Reform 2023 mit einer zweijährigen Übergangsphase für diese Regelung verbinden. Schaffe ein Mitgliedstaat es nicht, in der Übergangsfrist die Mittel zweckgebunden für Öko-Regeln auszugeben, könnten die Gelder weiter für andere umwelt- und klimarelevante Maßnahmen verwandt werden. Somit wären Eco-Schemes letztendlich nur von 2025 bis 2027 verpflichtend. Die Mitgliedstaaten sollen den Inhalt und das Budget der Öko-Regelungen individuell festlegen können.

Für Klöckner war dieser Kompromiss ein „Meilenstein für einen Systemwechsel in der europäischen Agrar- und Ernährungspolitik“. Von diesem Systemwechsel sieht Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) keine Spur: „Was die EU-Staaten und das -Parlament vorlegen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die Landwirtschaft klima- und umweltfreundlich machen und machen wollen.“

Was jetzt EU-Rat und -Parlament in den Trilog mit der -Kommission einbringen wollen, führe dazu, dass die GAP vor allem weiter Flächenbesitz belohne. Und zwar fast egal, wie darauf gewirtschaftet würde. Er kritisiert vor allem den Zeitplan. Da die sowieso schon schwachen 20 Prozent erst ab 2025 beginnen und bis 2027 auf diesem Niveau zementiert blieben, nennt er die Entschlüsse einen Stillstand auf ganzer Linie.

Der Bioverband Naturland spricht von einem Verrat an Umwelt- und Klimaschutz. Sein Präsident Hubert Heigl sieht ein Feststecken in der Vergangenheit, das nun auf Jahre hinaus festgeschrieben würde. „Die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie und der Biodiversitätsstrategie sind unmöglich zu erreichen, wenn gerade einmal 20 Prozent der Direktzahlungen in die Eco-Schemes fließen sollen“, kritisierte der Naturland Präsident: „Und selbst das können sich unwillige Mitgliedsstaaten erst einmal sparen und die Mittel für Umweltleistungen bis 2025 komplett mit der Gießkanne über der Fläche verteilen. Damit fällt die Position des Agrarrats zur künftigen GAP sogar hinter den Status quo zurück.“

Heigl betont, dass 60 Prozent der Mittel in der ersten Säule verpflichtend für die pauschalen Flächenzahlungen festgeschrieben würden. Damit blockiere der Rat sogar zusätzlich die fortschrittlichen Mitgliedsstaaten, die eigentlich mehr für die Umwelt tun wollten.

Enttäuschung und Entsetzen auch bei den Umweltverbänden und der grünen Politik. Für Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik von Bündnis 90 / Die Grünen, bedeuten die Entschlüsse weitere sieben Jahre im Rückwärtsgang. Der Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter sieht einen schwarzen Tag für die Landwirtschaft, die Artenvielfalt und das Klima. Auch das Umweltinstitut München sieht eine dringend benötigte Agrarwende in weite Ferne gerückt, mindestens für weitere sieben Jahre.

Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Greens/ EFA im Europaparlament, Martin Häusling, nennt den „Systemwechsel“ einen Etikettenschwindel. So weist er darauf hin, dass momentan bis zu 30 Prozent der Direktzahlungen bei Landwirten abgezogen werden können, wenn diese die verpflichtenden Greening-Auflagen nicht einhalten. Eco-Schemes seien freiwillig und wer sich nicht beteiligen wolle, müsse niedrigere Anforderungen einhalten als die aktuell verpflichtenden. So falle zum Beispiel das ausdrückliche Verbot des Pestizideinsatzes auf sogenannten ökologischen Vorrangflächen wie etwa Brachen weg.

Der Deutsche Bauernverband will die Kritik, hier werde ein ‚Weiter so‘ praktiziert, nicht gelten lassen. Für den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, entbehrt dies jeder Grundlage. Er sieht in dem Ergebnis einen „notwendigen und letztendlich auch tragbaren europäischen Kompromiss.“ Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, hält die Einigung für „einen wichtigen Verhandlungserfolg von Bundesministerin Julia Klöckner.“

Nachdem sich EU-Rat und -Parlament auf ihren jeweiligen gemeinsamen Standpunkt zum Reformvorschlag der EU-Kommission geeinigt haben, sind am 10. November 2020 die Trilog-Verhandlungen gestartet und werden sich wohl bis Mai dieses Jahres hinziehen. In diesen müssen Rat, EU-Parlament und EU-Kommission sich noch darauf einigen, wie hoch der Anteil der Mittel sein soll, die mindestens für Eco-Schemes bereitgestellt werden und wie viel Flexibilität die Mitgliedstaaten bei der Mittelverteilung zwischen den Säulen erhalten.

Vor allem Äußerungen des Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, sorgen dabei immer wieder für Unruhe. Der Niederländer ist in der Kommission für den Green Deal verantwortlich. Für ihn zeigen EU-Parlament und Mitgliedstaaten bei den Arbeiten an der Agrarreform wenig Ehrgeiz in Sachen Umweltschutz. Er drohte deswegen, den Gesetzgebungsvorschlag der Kommission zurückzuziehen und einen anderen vorzulegen. Julia Klöckner reagierte mit einem Beschwerdebrief an Timmermans selbst und an die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen.

Unterstützung bekommt Timmermans zum Beispiel vom Anbauverband Bioland. Ihr Präsident Jan Plagge kommentierte: „Die EU-Kommission muss jetzt alle Register ziehen, um ihren Green Deal zu verteidigen und ihre Führungsqualität zu beweisen. Der EU-Agrarrat und das Europaparlament haben insbesondere die Farm-to-Fork-Strategie bei ihren GAP-Vorschlägen komplett ignoriert…  Sollten alle Trilogverhandlungen scheitern, fordern wir von der EU-Kommission, den GAP-Vorschlag zurückzuziehen und einen neuen Vorschlag erarbeiten zu lassen. Die Chance, in der Politik umzusteuern, ist jetzt und nicht erst in sieben Jahren zur nächsten GAP."

Elke Reinecke

Gemeinsame Agrarpolitik GAP
Die Gemeinsame Agrarpolitik macht den größten Posten des EU-Haushalts aus: Von 2014 bis 2020 standen in der Bundesrepublik rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Die beiden Hauptziele der GAP sind die marktorientierte Förderung der Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums. Dieser soll wachstumsorientiert und unter Berücksichtigung des Umwelt-, Ressourcen-, und Klimaschutzes gefördert werden.
Die Förderung verteilt sich auf zwei Säulen, die aus zwei EU-Agrarfonds finanziert werden.
Die erste Säule der GAP umfasst Direktzahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe sowie Regelungen zu den Agrarmärkten. Von 2014 bis 2020 standen in der Bundesrepublik pro Jahr etwa 4,85 Milliarden Euro für die erste Säule zur Verfügung. Quelle ist der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). In Deutschland machen die Direktzahlungen rund 40 Prozent der Einkommen der Landwirte aus. Seit 2013 erfolgt in Deutschland eine regional einheitliche Förderung der Landwirtschaft, die sich pro Hektar beihilfefähiger Fläche bemisst.
Um die Direktzahlungen der GAP zu erhalten, muss ein Landwirtschaftsbetrieb verschiedene Voraussetzungen erfüllen (Cross-Compliance-Instrument). Dazu zählen unter anderem EU-Richtlinien zum Natur- und Umweltschutz sowie zum Tier- und Verbraucherschutz. Außerdem müssen die bewirtschafteten Flächen in einem guten landwirtschaftlichen sowie ökologischen Zustand erhalten werden –  etwa durch Gewässerschutz, Erosionsvermeidung und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.
Seit 2015 ist der Erhalt von 30 Prozent der Direktzahlungen an Greening-Maßnahmen gebunden, von denen Öko-Betriebe und Kleinerzeuger freigestellt sind. Die Greening-Anforderungen umfassen als obligatorische Maßnahmen Anbaudiversifizierung, Flächennutzung im Umweltinteresse (ökologische Vorrangflächen) und Dauergrünland-Erhalt.
Die zweite Säule wird durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und durch Mittel des Bundes, der Länder und der Kommunen kofinanziert. Sie unterstützt mit Hilfe von gezielten Förderprogrammen die Entwicklung des ländlichen Raums sowie eine nachhaltige und umweltverträgliche Bewirtschaftungsweise der Landwirtschaftsflächen. In Deutschland standen von 2014 bis 2020 etwa 1,35 Milliarden Euro jährlich an EU-Mitteln zur Verfügung. Der Bund steuert pro Jahr weitere rund 600 Millionen Euro im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bei.
Mindestens 30 Prozent der EU-Mittel müssen bei der zweiten Säule für Maßnahmen wie die Förderung der ökologischen Landwirtschaft oder die Unterstützung benachteiligter Gebiete im ländlichen Raum eingesetzt werden.
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