Lebensmittelrecht
Streit um neue Ritter Sport Schokolade
Darf Ritter Sports neue Schokolade Schokolade genannt werden?
Die neue Schokolade ‚Cacao y Nada‘ des Lebensmittelherstellers Alfred Ritter GmbH & Co KG darf laut Angaben des Unternehmens nicht als Schokolade bezeichnet werden, weil dies dem deutschen Lebensmittelrecht widerspräche. Statt dem vorgeschriebenen Zucker wurde zum Süßen des Produkts nämlich natürlicher Kakaosaft verwendet. Bundesministerin Julia Klöckner widerspricht dieser Interpretation.
Bei der neuen Schokolade Ritter Sports ist der Name Programm: sie enthalte nichts als Kakao. Zum Süßen werde natürlicher Kakaosaft verwendet, den Ritter auf der eigenen Plantage El Cacao in Nicaragua gewinne. Nach Befürchtung des Lebensmittelherstellers darf Ritter die Produktneuheit nun allerdings nur unter dem Namen ‚Kakaofruchtriegel‘ oder ‚Kakao-Fruchtquadrat‘ vermarkten.
Denn obwohl der Saft der Kakaofrucht seit einem Jahr in der EU als Lebensmittel zugelassen ist, sei Schokolade ohne Zucker in Deutschland keine Schokolade, so das Unternehmen nach einer legalen Selbst-Einschätzung. Die deutsche Schokoladenverordnung schreibe Zucker als Zutat für Schokolade nämlich verpflichtend vor. „Das ist absurd“, sagt Ritter-Sport-Chef Andreas Ronken. „Unser Lebensmittelrecht muss mit Innovationen Schritt halten.“
Laut der WirtschaftsWoche interpretierte Ritter Sport die Gesetzeslage allerdings womöglich strenger als die deutschen Behörden selbst. „Die Kakaoverordnung begrenzt die Verwendung zuckerhaltiger Zutaten nicht auf bestimmte Zuckerarten. Deshalb müsste ein Produkt, das natürlichen Kakaosaft verwendet, nach Einschätzung unseres Ministeriums auch unter der Bezeichnung Schokolade verkauft werden dürfen“, erklärte Ernährungsministerin Julia Klöckner gegenüber der WiWo.
Der Fall erinnert an den Limonadenhersteller Lemonaid, der vom Verbraucherschutzamt wegen des zu geringen Zuckergehalts seiner Limonaden gerügt wurde. Was die Lemonaid-Frage betrifft, so erwartet Klöckner gegen Ende der Woche eine positive Entscheidung für das Start-Up.