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Lebensmittelsicherheit

Betriebshygiene beanstandet

Daten zur Lebensmittelüberwachung 2019 veröffentlicht

Mehr als eine halbe Million Lebensmittelbetriebe wurden 2019 von den Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Dabei blieb die Quote der Beanstandungen mit 12,9 Prozent auf vergleichbarem Niveau zum Vorjahr. Hauptbeanstandungsgrund waren auch 2019 Verstöße gegen Hygienevorschriften. Vor allem Mängel bei der allgemeinen Betriebshygiene und dem Hygienemanagement wurden von den Kontrolleuren vor Ort beanstandet, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilte.

Im vergangenen Jahr wurden 506.916 Betriebe unangekündigt überprüft. Hiervon wurden in 65.161 Betrieben (12,9 Prozent) einer oder mehrere Verstöße festgestellt. Am häufigsten wurde mit 47,9 Prozent gegen die Vorschriften der allgemeinen Betriebshygiene verstoßen. Dahinter folgen mit 23 Prozent Mängel im Hygienemanagement.

Was die einzelnen Betriebskategorien angeht, so gab es wie in den Vorjahren die meisten Verstöße bei den Dienstleistungsbetrieben: 68,9 Prozent aller Beanstandungen entfielen auf Gastronomiebetriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen. Auf Platz zwei folgt der Einzelhandel mit 20,3 Prozent aller Beanstandungen.

Die Behörden untersuchten außerdem 363.636 Proben, von denen 97,3 Prozent auf Lebensmittel und 2,7 Prozent auf Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt entfielen. Insgesamt wurden 12,6 Prozent der untersuchten Proben beanstandet, womit die Beanstandungsquote im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist (2018: 13 Prozent). Der häufigste Anlass für eine Beanstandung sind Verstöße bei der Kennzeichnung (58,7 Prozent), gefolgt von mikrobiologischen Verunreinigungen (17,6 Prozent).

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt risikoorientiert, das heißt, Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger kontrolliert. Das sind vor allem Lebensmittel herstellende und verarbeitende Betriebe wie Schlachtereien und Fleischereien, Bäckereien, Großküchen, gastronomische Einrichtungen aller Art und der Einzelhandel.

Stellen Lebensmittelkontrolleure der Bundesländer fest, dass ein Betrieb gegen gesetzliche Vorgaben oder Hygienevorgaben verstößt, ergreift das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt Maßnahmen: Diese reichen von Belehrungen und mündlichen Verwarnungen bis zu Verkaufsstopps, öffentlichen Rückrufen und Betriebsschließungen.

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