Lebensmittelsicherheit
Blausäure in Aprikosenkernen und Rotschimmelreis in Nahrungsergänzungsmitteln
Bericht aus dem Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel 2019

4.012 Meldungen wurden im Vorjahr über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) ausgetauscht – rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Der Nachweis von Salmonellen war dabei der häufigste Grund. Auch Nahrungsergänzungsmittel wurden oft aufgrund von verbotenen Inhaltsstoffen oder einer überhöhten Wirkstoffdosierung beanstandet. Ebenfalls mithilfe des Schnellwarnsystems konnten im vergangenen Jahr bittere Aprikosenkerne mit einer stark gesundheitsschädlichen Menge an Blausäure vom Markt genommen werden.
Salmonellen Hauptgrund für Meldungen
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilte, hatten im letzten Jahr 1.029 aller RASFF-Meldungen einen Bezug zu Deutschland (Herstellung oder Import). ,Obst und Gemüse‘ (12 Prozent) sowie ,Nüsse, Nusserzeugnisse und Samen‘ (11 Prozent) stellten wie 2018 die am häufigsten beanstandete Produktkategorie in Deutschland dar. An dritter Stelle mit insgesamt 94 Meldungen (neun Prozent) folgen ,Kräuter und Gewürze‘ mit einem Anstieg um 170 Prozent.
Die starke Zunahme beruht vor allem auf einer hohen Anzahl von Grenzzurückweisungen von schwarzem Pfeffer aus Brasilien aufgrund des Nachweises von Salmonellen. Seit Januar 2019 gelten bei der Einfuhr in die EU strengere Vorschriften. Vermehrte Kontrollen führen somit auch zu mehr negativen Vorkommnissen auf diesem Gebiet.
Mit mehr als jeder fünften Meldung stellten positive Salmonellenbefunde in Lebensmitteln oder Futtermitteln im vergangenen Jahr den Hauptgrund für RASFF-Meldungen dar. Auch in Deutschland war in 33 Prozent der Fälle das Vorhandensein von unerwünschten Mikroorganismen wie Salmonellen, Listerien oder Escherichia coli der häufigste Grund für eine Meldung. An zweiter Stelle folgte der Nachweis von Schimmelpilzgiften. Hier waren es vor allem Aflatoxine, die in Feigen und Nüssen aus Ägypten und der Türkei nachgewiesen wurden.
Die Türkei ist nach Deutschland auch das in den RASFF-Meldungen mit Deutschlandbezug am häufigsten genannte Herkunftsland (11 Prozent), gefolgt von Polen (8 Prozent) und den Niederlanden (7 Prozent). Die Meldungen zu Lebensmitteln und Futtermitteln aus China haben im vergangenen Jahr hingegen abgenommen.
Blausäure in bitteren Aprikosenkernen
Manchmal sind auch toxisch wirkende Konzentrationen natürlicher Inhaltsstoffe der Grund für Meldungen im System, wie im Fall bitterer Aprikosenkerne. Obwohl wissenschaftlich fundierte Beweise für eine heilende oder vorbeugende Wirkung fehlen, werden diese von unseriösen Onlinehändlern oft als gesundheitsfördernder Snack oder gar als Heilmittel gegen Krebs angepriesen. Dabei enthalten Aprikosenkerne hohe Mengen des natürlichen Inhaltsstoffs Amygdalin, der bereits beim Kauen und während der Verdauung zu toxischer Blausäure umgesetzt wird und so zu schweren Vergiftungen mit Atemlähmungen bis hin zum Tod führen kann.
Die EU hat daher vor drei Jahren einen Höchstgehalt für Blausäure in bitteren Aprikosenkernen festgelegt. Trotzdem meldete das RASFF im letzten Jahr elf Produkte wegen Überschreitung der Höchstwerte.
Einige Händler versuchen ihre Produkte im Onlinehandel als Saatgut zu deklarieren, um dadurch lebensmittelrechtliche Vorschriften umgehen zu können. In einem konkreten Fall wurde dabei eine bis zu 90-fache Überschreitung des zulässigen Blausäurehöchstgehaltes festgestellt. Das entsprechende Onlineangebot musste folglich entfernt und eine Produktwarnung veröffentlicht werden.
Rotschimmelreis in Nahrungsergänzungsmitteln
Im letzten Jahr nahm die Anzahl erfasster Meldungen zu Nahrungsergänzungsmitteln, die rechtlich gesehen zur Gruppe der Lebensmittel gehören, um 33 Prozent zu. Der wichtigste Beanstandungsgrund war das Vorhandensein von nicht zugelassenen Substanzen, z. B. von Arzneistoffen. Auch die Überschreitung von gesetzlichen Höchstgehalten wurde bemängelt.
Die überhöhte Aufnahme des cholesterinsenkenden Stoffes Monacolin K aus Nahrungsergänzungsmitteln führte erneut zu Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem. Monacolin K kommt natürlicherweise in Rotschimmelreis vor und ist in Aufbau und Wirkung identisch mit dem Wirkstoff Lovastatin, welcher in rezeptpflichtigen Arzneimitteln und somit ausschließlich unter ärztlicher Kontrolle Verwendung findet. Mögliche Nebenwirkungen, die für Lovastatin bekannt sind, können ebenfalls durch Monacolin K hervorgerufen werden.
Nahrungsergänzungsmittel enthalten oft stark variierende Dosierungen dieses Stoffes, sodass es für den Verbraucher kaum möglich ist, eine definierte Monacolinmenge aufzunehmen, die als gesundheitlich unbedenklich gilt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher aufgrund erheblicher gesundheitlicher Sicherheitsbedenken, Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis nicht zu verzehren.