Pressefreiheit
oekom verlag droht Anklage wegen übler Nachrede
Prozess gegen Pestizid-Kritiker geht in die nächste Runde
Am 22. Oktober wird am Bozner Landesgericht darüber verhandelt, ob auch gegen den Geschäftsführer des Münchner oekom verlags, Jacob Radloff, Anklage erhoben wird. Radloff verlegte im Jahr 2017 Alexander Schiebels Buch ‚Das Wunder von Mals‘, wegen dem Schiebel im Januar 2021 vor Gericht gestellt wird. Der Vorwurf gegen Radloff lautet „Mittäterschaft beim Verbrechen der üblen Nachrede“.
Die Staatsanwaltschaft Bozen hatte zunächst nach zwei Jahren Ermittlungen die Einstellung der Anzeige gegen Radloff beantragt. Der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, Arnold Schuler, legte jedoch Widerspruch ein, weshalb nun am 22. Oktober im Gericht in Bozen darüber verhandelt wird, ob Anklage erhoben wird oder nicht und ob weitere Ermittlungen gegen Radloff stattfinden.
Neben dem Autor Alexander Schiebel ist auch Karl Bär, Agrarreferent im Umweltinstitut München, wegen übler Nachrede zum Schaden der Südtiroler Obstwirtschaft angeklagt. Der Prozess gegen Karl Bär begann bereits im September. Schiebel und Bär hatten den hohen Pestizideinsatz in der größten zusammenhängenden Apfelanbau-Region Europas öffentlich kritisiert.
Ebenfalls am 22. Oktober wird verhandelt, ob gegen weitere Mitglieder des Umweltinstituts in München Anklage erhoben wird. Der Verein führte in 2017 eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zum Pestizideinsatz in Südtirol, die Anzeigen gegen Agrarreferenten Karl Bär und aktive wie ehemalige Vorstandsmitglieder zur Folge hatten. Auch hier wird über einen Archivierungsantrag aus Mangel an Beweisen entschieden. Den Betroffenen der ‚Pestizidprozesse‘ in Bozen drohen nicht nur eine Haft- und Geldstrafe, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen von der Landesregierung und den Nebenklägern in Millionenhöhe und damit der finanzielle Ruin.
Für die Beklagten und ihren vertretenden Rechtsanwalt Nicola Canestrini handelt es sich bei den Klagen und Strafanzeigen um einen klaren Angriff auf die Meinungsfreiheit. Radloff dazu: „Es darf nicht sein, dass sich haltlose Klagen gegen Publizisten als Mittel etablieren, um unliebsame Kritik zum Schweigen zu bringen. Weder Autoren noch unabhängige Verlage wie wir haben die finanziellen Ressourcen für Anwalts- und Prozesskosten, um sich in aufwändigen Verfahren gegen derartige Anschuldigungen zu wehren. Natürlich besteht die Gefahr, dass – allein aus dem ökonomischen Zwang heraus – schon vorher die Schere im Kopf ansetzt und unbequeme Aussagen vermieden werden. Das hätte einen massiven Einschnitt für freiheitliche Demokratien zur Folge“.
Zum Start des Gerichtsverfahrens gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München hatte Schuler gegenüber der Presse und dem Gericht erklärt, seine Anzeigen gegen Bär, Schiebel und Radloff zurückziehen zu wollen. Nachdem aber klar wurde, dass sich die Angeklagten auf keinen ‚Deal‘ einlassen würden, erfolgte von Schuler ein Rückzug vom Rückzug aus dem Verfahren. Nach Karl Bär habe Schuler verlangt, wichtige Daten zum Pestizideinsatz in Südtirol sollten vor der Öffentlichkeit zurückgehalten werden.