EU-Recht
Verschiebung der EU-Öko-Verordnung
Heute hat die EU-Kommission die Verschiebung der Anwendung der EU-Öko-Verordnung um ein Jahr vorgeschlagen. Die Änderungsverordnung muss im nächsten Schritt vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten angenommen werden. Bioland sowie der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission.
„Wir sind sehr erleichtert über diese Entscheidung. Die EU-Verordnung ist zu wichtig, als dass ihre Umsetzung übereilt angegangen werden sollte“, so Jan Plagge, Präsident von Bioland e.V. Gerade im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung bestehe noch Orientierungsbedarf. Mit der Verschiebung werde den Betrieben, Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden ein reibungsloser Übergang ermöglicht, in dem sie sich angemessen auf die Veränderungen einstellen und entsprechende Vorbereitungen treffen können.
Auch Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW, begrüßt den Vorschlag, die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr zu verschieben. Ein gut und gründlich ausgearbeitetes Bio-Recht sei eine wichtige Voraussetzung, um das 25 % Ökolandbauziel der europäischen Farm to Fork-Strategie zu erreichen und so für mehr Artenvielfalt, sauberes Wasser, Klimaschutz und artgerechte Tierhaltung in Europa zu sorgen.
Die neue Bio-Verordnung (2018/848) ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden. Mit der Initiative der EU-Kommission wird der Zeitpunkt der Anwendung auf den 1. Januar 2022 verschoben. Bis zum Inkrafttreten des neuen Bio-Rechts gilt das bewährte, gültige Bio-Recht.