Start / Ausgaben / bioPress 98 - Januar 2019 / Neue EU-Regelung für Einweg-Plastik

Nachhaltigkeit

Neue EU-Regelung für Einweg-Plastik

Unterhändler des Europapalamentes und der EU-Staaten haben sich Ende Dezember 2018 auf eine neue Regelung geeinigt, mit der die Umweltverschmutzung durch Plastik drastisch eingeschränkt werden soll. Voraussichtlich ab Anfang 2021 sind alle Plastikgegenstände EU-weit verboten, für die Alternativen zur Verfügung stehen, namentlich Geschirr und Besteck aus Kunststoff, Strohhalme, Wattestäbchen, Ballonhalter und Gegenstände aus Oxoplastik oder aufgeschäumten Plastik.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regelung muss der Deckel aller Plastikflaschen fest verbunden sein und bis 2029 sollen mindestens 90 Prozent der Plastikgetränkeflaschen zur Wiederverwertung gesammelt werden. Einmal-Produkte mit einem bestimmten Kunststoffgehalt müssen gekennzeichnet werden, etwa Feuchttücher. Außerdem sollen die Hersteller künftig an den Kosten für die Sammlung und Verwertung der betreffenden Produkte beteiligt werden: Dies betrifft etwa die Tabakindustrie für das Einsammeln der Zigarettenkippen oder die Hersteller von Fischfangnetzen für die Bergungskosten verloren gegangener Netze.

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