Pestizide
Schluss mit der Geheimniskrämerei
Zulassung von neuen Bienengiften ist kein Geschäftsgeheimnis
Das Umweltinstitut München hat vor etwas mehr als einem Jahr Klage eingereicht gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dem Antrag, dass die Behörde Auskunft erteilen muss, ob Zulassungsanträge für Pestizide mit neuen Insektengiften vorliegen und wie weit der Prozess der Zulassung fortgeschritten ist, wurde nun statt gegeben.
Dieses Urteil sei ein wichtiger Erfolg. Das Umweltinstitut teilt in einer Erklärung mit, "ob neue Pestizide zugelassen werden, hängt auch von der öffentlichen Aufmerksamkeit ab. Forschungen von unabhängiger Wissenschaft, Proteste aus der Bevölkerung, Debatten im Bundestag oder in den Medien können diesen Prozess erheblich beeinflussen. Das ist aber nur möglich, wenn bekannt ist, welche Zulassungsanträge dem BVL vorliegen."