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Notfallzulassung für Insektengift

Klöckner billigt erste Notfallgenehmigung für verbotene Neonicotinoide

Der Einsatz von verbotenen Insektengiften wird per ‚Notfallzulassung‘ ermöglicht. Das hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestern für Rübensaatgut entschieden. Das Umweltinstitut München kritisiert die Entscheidung scharf.

Die Zulassung für ein Mittel mit dem Neonicotinoid Thiamethoxam gilt befristet und unter Auflagen vom 1. Januar bis 30. April 2021 für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie ist zunächst auf eine Fläche von 40.000 Hektar beschränkt. Laut dem Umweltinstitut ist aber zu erwarten, dass in Kürze weitere Notfallgenehmigungen folgen.

Seit der Einsatz von Neonicotinoiden 2018 EU-weit verboten wurde, haben zahlreiche EU-Mitgliedstaaten derartige Genehmigungen ausgesprochen. Landwirtschaftsministerin Klöckner hat dagegen in der Vergangenheit wiederholt betont, dass bienengefährliche Wirkstoffe vom Markt genommen werden müssen.

Die Saatgutbehandlung mit Thiamethoxam schützt die Zuckerrüben gegen Blattläuse, die verschiedene Vergilbungsviren übertragen. Das Virus hatte sich zuletzt in vielen Anbaugebieten der EU ausgebreitet und auch in Deutschland regional zu gravierenden Ertragsverlusten geführt. Die Zulassung sei daher aus pflanzenepidemiologischer Sicht notwendig, so das BVL.

Das Umweltinstitut München hält die Notfallzulassung angesichts des dramatischen Insektensterbens dagegen für „absolut unverantwortlich“. „Die Neonicotinoide wurden aus gutem Grund verboten: Sie stellen erwiesenermaßen eine große Gefahr für eine Vielzahl von Insekten dar und bedrohen die biologische Vielfalt“, betont Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft beim Umweltinstitut. Das Umweltinstitut fordert die deutsche Bundesregierung daher auf, die Notfallgenehmigung für Thiamethoxam umgehend zurückzuziehen und keine weiteren Notfallzulassungen für Neonicotinoide zu erteilen.

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