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Umweltfußabdruck für Lebensmittel muss auf Leistungen der Bio-Branche aufbauen

Bio-Branche diskutiert Auswirkungen von geplanten EU-Umweltstandards

Bis spätestens 2020 sollen europaweit einheitliche Kennzeichnungen Auskunft über die Umweltverträglichkeit von Lebensmitteln geben. UnternehmensGrün, der Bundesverband der grünen Wirtschaft, und die Assoziation ökologische Lebensmittelhersteller (AöL) begrüßen einerseits die Pläne der Europäischen Kommission, sehen jedoch andererseits noch erheblichen Verbesserungsbedarf: „Wichtige Kriterien, wie etwa der Erhalt der Biodiversität oder der Aufbau von Humus in der Landwirtschaft, werden hier nicht genügend berücksichtigt“, so Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün.

„Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Europäische Kommission mit einer transparenten Kennzeichnung einen EU-weiten Markt für grüne Produkte schaffen möchte“, so Alexander Beck, Geschäftsführender Vorstand der AöL. Aber: „Die EU verfehlt ihr Ziel, wenn es nicht gelingt, die Umweltleistungen der ökologischen Produktion in den geplanten EU-Standards abzubilden. Ziel muss sein, die ökologischen Standards im PEF System zu verankern.“ Nur so können zukunftsweisende Umweltaussagen auf Lebensmittel garantiert werden, die den Erwartungen der Verbraucher entsprechen. Die Bürger Eur- pas haben in den letzten Jahrzehnten ein tiefes Vertrauen in Biolebensmittel und deren Leistungen gewonnen.

„An der Entwicklung der Beurteilungskriterien sind vor allem große Industrieunternehmen beteiligt“, kritisiert Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün. „Als Folge davon ist die Bewertung bisher vor allem auf Effizienzparameter konzentriert, bei der große Unternehmen Vorteile haben. Engagierte Bio-Betriebe, die für mehr Biodiversität auf dem Acker und mehr Tierwohl sorgen, was nicht im PEF abgebildet wird, geraten dabei ins Hintertreffen“, befürchtet Reuter. 

Die Diskussion mit Hugo Schally (EU-Kommission Generaldirektion Umwelt) und rund 70 Unternehmen zeigte, dass noch viele Fragen offen sind. Reuter fordert für den weiteren Prozess: „Kleine und mittelständische Bio-Unternehmen, mit regionalem Bezug zu Natur und Mensch, dürfen nicht benachteiligt werden.“

Hintergrund

Derzeit bestehen in jedem EU-Staat unterschiedliche Vorgaben zur Kennzeichnung von Umweltprodukten. Seit 2010 plant die EU daher, einen Binnenmarkt für grüne Produkte zu etablieren. Die einheitliche Beurteilung von Produkten und Institutionen durch den ‚Product-Environmental Footprint‘ (PEF) und ‚Organisation-Environmental Footprint‘ (OEF) soll mehr Transparenz für Verbraucher schaffen. Ende 2016 wurden dazu die ersten Pilotprojekte abgeschlossen, die derzeit von der EU evaluiert werden. Über die Auswirkungen der EU-Initiative diskutierte die Bio-Branche im Juni auf der Fachtagung ‚Schaden die geplanten EU-Umweltstandards der Bio-Branche?‘ in Berlin.

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