Start / News / Bio-Tops / Einsatz von unbedenklichen NPS-Alternativen verboten

Nitritpökelsalz

Einsatz von unbedenklichen NPS-Alternativen verboten

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig führt zu Blockade

Mainz, 10. Dezember 2015  |   Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in dritter Instanz entschieden, dass Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat in Bio-Wurst ohne EU-Zulassung und Deklaration als Zusatzstoff nicht eingesetzt werden darf. Kläger ist ein Bioland-Metzger aus Niedersachsen.

Der Bioland-Verband kritisiert das Urteil: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Zugabe eines Rote-Beete-Saftes bei der Wurstherstellung untersagt wird, da es sich um ein Lebensmittel und nicht einen Zusatzstoff handelt. Damit blockieren niedersächsische Behörden ein Alternativverfahren zur Pökelung von Wurst, welches gesundheitlich unbedenklich ist. Das übliche Verfahren mit dem Konservierungsmittel Nitritpökelsalz  hinterlässt einen hohen Restnitritgehalt in der Wurst und damit das Risiko der Entstehung gesundheitsgefährdender Nitrosamine. Die WHO hat erst vor Kurzem Wurstwaren als krebserregend kategorisiert“, kommentiert Bioland-Präsident Jan Plagge das Urteil.

Bioland-Metzger müssen nach den strengen Bioland-Vorgaben auf den Konservierungsstoff Nitritpökelsalz verzichten und erreichen ein Pökelaroma und eine Umrötung bestimmter Wurstwaren mit Rote-Bete-Saft oder Gemüsepulver. Die zuständigen niedersächsischen Behörden haben diese Praxis verboten, weil sie diese Gemüsebeigaben als Lebensmittelzusatzstoffe werten. Dagegen klagt ein Bioland-Metzger aus Hildesheim. Grundlage des Behördenhandelns ist eine Fehlinterpretation von EU-Vorgaben. Zudem wäre die Beantragung eines Zulassungsverfahrens für Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat als Zusatzstoff auf EU-Ebene sehr zeit- und kostenaufwendig. Wie Bioland, argumentiert der Metzger, Gemüsesaft sei ein unbedenkliches Lebensmittel, das während der Wurstherstellung zugegeben wird. Sowohl das Verwaltungsgericht Hannover als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und jetzt das Bundesverwaltungsgericht wiesen die Klagen des Metzgers zurück. Die Richter folgen der Fehlinterpretation der niedersächsischen Behörden und ordnen Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat als Zusatzstoff ein.

Die gesetzliche Pflicht zur Umrötung von Brühwürsten und Kochpökelware kann von Bioland-Metzgern so nicht mehr erfüllt werden. Das führt zur absurden Konsequenz, dass Bioland-Metzger bestimmte Wurstsorten nicht mehr entsprechend der deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse herstellen können – und dies, obwohl sie mikrobiologisch und geschmacklich einwandfrei sind.

Mehr Informationen erhalten Sie im Bioland-Hintergrundpapier: http://tinyurl.com/gmb2cnf

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Bundesregierung muss EU-Nitratrichtlinie umsetzen

Deutsche Umwelthilfe gewinnt vor Gericht

Bundesregierung muss EU-Nitratrichtlinie umsetzen © stock.adobe.com_brudertack69

Die Bundesregierung muss mehr gegen Nitrat im Grundwasser tun. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in zweiter Instanz entschieden. Die Richter verpflichten die Regierung zu einer kompletten Neuauflage des Nitrataktionsprogramms, durch das der Nitrateintrag aus der Landwirtschaft so weit reduziert werden muss, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

10.10.2025mehr...
Stichwörter: Recht, Nitritpökelsalz, NPS, Bundesverwaltungsgericht, Metzger, Wurst, Gemüsepulver

Slowakei will gegen Gentechnik-Deregulierung klagen

Bio-Branche begrüßt den Vorstoß

Slowakei will gegen Gentechnik-Deregulierung klagen © Udo Herrmann

Die slowakische Regierung hat beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die neue EU-Gesetzgebung zur Deregulierung Neuer Gentechnik (NGT) einzureichen. Das hat der Premierminister Robert Fico nach Angaben der Staatsagentur Tasr mitgeteilt. Ausschlaggebend seien heftige Proteste und das fehlende Wissen über die Auswirkungen Neuer Gentechnik auf die Menschen.

07.09.2026mehr...
Stichwörter: Recht, Nitritpökelsalz, NPS, Bundesverwaltungsgericht, Metzger, Wurst, Gemüsepulver

Ministerium sieht keinen Spielraum für nationale NGT-Koexistenzregeln

BMLEH und VLOG bewerten Rechtslage zur neuen EU-Verordnung unterschiedlich

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hält nationale Koexistenzregelungen für Neue Gentechnik-Pflanzen der Kategorie 1 für ausgeschlossen. Das berichtet Tagesspiegel Background auf Grundlage einer Stellungnahme des BMLEHs. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) vertritt dagegen weiterhin die Auffassung, dass nationale Schutzmaßnahmen rechtlich möglich bleiben. Unterstützung bekommt er vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der die Bundesregierung zum Schutz der gentechnikfreien Produktion auffordert.

04.08.2026mehr...
Stichwörter: Recht, Nitritpökelsalz, NPS, Bundesverwaltungsgericht, Metzger, Wurst, Gemüsepulver