Gentechnik
EU ermöglicht nationale GVO-Verbote
BÖLW sieht Bedarf für Nachbesserung durch Europäisches Parlament
Der EU-Umweltministerrat hat grünes Licht für die Schaffung von nationalen Gentechnik-Anbauverboten gegeben. Den Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft, dem der EU-Umweltministerrat, und die Bundesregierung folgen, bezeichnet der BÖLW in Berlin als mangelhaft. Das Europäische Parlament kann nun nachbessern.
Vorschläge für nationale Anbauverbote hat das Europäische Parlament 2011 vorgelegt; der Deutsche Bundesrat befürwortet diese. Sie zielen darauf ab, dass Defizite des Gentechnik-Zulassungsverfahrens behoben werden und Anbauverbote von Staaten und Regionen ein sicheres Recht sein müssen und nicht vom guten Willen der Gentechnik-Unternehmen abhängen dürfen. Gentechnikverbote müssen pauschal und jederzeit ausgesprochen werden dürfen. Diese Forderungen hat Deutschland in Brüssel nicht durchgesetzt, sondern ist mit den jetzigen Beschlüssen den Plänen der Saatgutindustrie gefolgt.
„Wir haben bereits im Koalitionsvertrag gesagt, dass wir die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegen die grüne Gentechnik ernst nehmen. Wir haben heute die Regelung zum Erlass von Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen auf unseren Feldern erreicht“, sagte Agrarminister Christia Schmidt. Er würdigte die Zustimmung Deutschlands zum Opt-Out Verfahren als wichtige Entscheidung für das Selbstbestimmungsrecht und die Wahlfreiheit bei der grünen Gentechnik.
Hessens Umweltministerin Priska Hinz zeigte sich nur teilwiese zufrieden über die heutige Entscheidung des Umweltrats. 26 von 28 Mitgliedern votierten für den Vorschlag der Kommission nach der die Mitgliedstaaten den Anbau eines auf EU-Ebene zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus auf ihren Hoheitsgebieten beschränken oder verbieten können.-
Allerdings sei der Vorschlag des Umweltrats nur die zweitbeste Lösung. Wesentlich besser wäre ein generelles Anbauverbot von GVO innerhalb der EU. „Der vorliegende Vorschlag lässt wichtige Fragen unbeantwortet. Es werden jetzt noch harte Verhandlungen bezüglich der Rechtssicherheit und zum Verfahren eines nationalstaatlichen Verbots geführt werden müssen. Das derzeitige Verfahren bevorteilt die Unternehmen noch sehr eindeutig“.
Damit könne die heutige Entscheidung im Umweltrat auch nur als Etappensieg betrachten werden. „Das Ziel eines Gentechnik-freien Europas ist noch lange nicht erreicht. Immerhin hat die Bundesregierung nach anfänglichem Zögern einem Instrument zugestimmt, dass hilft das schlimmste, also den Anbau von GVO auf deutschen Äckern, zu verhindern“. Bei den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission komme es jetzt darauf an für Rechtssicherheit und einen verbindlichen Gesetzestext zu sorgen.







