Bioland
Bioland fordert Erhöhung der Flächenprämie
300 Euro pro Hektar für Honorierung der Öko-Leistung
Derzeit verhandeln Bund und Länder über die Höhe der Flächenprämie für die Beibehaltung der biologischen Bewirtschaftung, die vom Bund über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) kofinanziert wird. „Wir brauchen jetzt ein klares Signal der Politik, dass Biobetriebe in Deutschland gewollt sind. Bund und Länder müssen die Weichen für mehr heimische Bioproduktion stellen, die von den Verbrauchern gefordert wird“, sagt Jan Plagge, Präsident von Bioland.
300 Euro sind mindestens nötig, um die vielfältigen Leistungen des Biolandbaus für sauberes Trinkwasser, gesunde Böden und mehr Klima- und Tierschutz angemessen zu honorieren.
Seit Jahren steht der deutsche Biolandbau vor einem Widerspruch: Verbraucher und Politiker wollen mehr heimische Bioproduktion, der Markt wächst, aber kaum Flächen kommen hinzu. Die Biofläche wuchs 2012 um 1,8 Prozent und 2013 nur noch um ein Prozent. „Uns fehlt die heimische Ware“, sagt Plagge und fordert Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt und seine Länderkollegen auf, den Ausbau des heimischen Biolandbaus stärker zu unterstützen.
„Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt darf das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche auf Biolandbau umzustellen, nicht aus dem Auge verlieren“, erklärt Plagge. Derzeit werden nur 6,3 Prozent der Fläche in Deutschland ökologisch bewirtschaftet.
Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz finanziert der Bund Fördermaßnahmen der ländlichen Entwicklung mit einem Anteil von 60 Prozent. Die Honorierung der ökologischen Leistungen des Biolandbaus über die Ökoprämien ist eine davon. Bei der jetzt anstehenden Neuberechnung der Ökoprämie ab 2015 werden die Einkommensverluste gegenüber einer konventionellen Bewirtschaftung berechnet. Aktuell liegt der GAK-Fördersatz für die Beibehaltung der ökologischen Bewirtschaftung bei 180 Euro pro Hektar Acker- Grünland. Die Länder können die in der GAK festgelegte Prämienhöhe um bis zu 30 Prozent erhöhen oder reduzieren.







