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EU-Ökoverordnung

Reform statt Totalrevision der EU-Ökoverordnung

BÖLW fordert Ablehnung des Entwurfs der Kommission

Der Branchenverband der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fordert die Bundesregierung auf, sich im EU-Rat für eine schrittweise Weiterentwicklung der EU Öko-Verordnung einzusetzen. Die von der EU-Kommission angestrebte Totalrevision der aktuellen EU-Öko-Verordnung, die erst vor wenigen Jahren vollständig neu formuliert worden war, wird vom gesamten deutschen Bio-Sektor abgelehnt.

„Wir teilen das Ziel der EU-Kommission, für die ökologische Produktion in Europa ein nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen und dafür den Gesetzesrahmen an den Prinzipien des Öko-Landbaus orientiert weiterzuentwickeln. Genau dies leistet der neue Vorschlag zur Revision der Öko-Verordnung nicht“, erklärt der Vorsitzende des BÖLW, Felix Prinz zu Löwenstein. Nach eingehender Analyse stellen der BÖLW und der europäische Bio-Dachverband IFOAM EU Group dem im März veröffentlichten Kommissions-Entwurf ein vernichtendes Urteil aus.

Bei einem Länderratstreffen der IFOAM EU Group kamen der BÖLW und europäische Vertreter aus allen EU-Mitgliedsländern einhellig zum Schluss, dass der Entwurf:

1. technische und konzeptionelle Mängel im Gesetzestext und im Geltungsbereich aufweist;

2. für die Herausforderung, die Betriebe an unterschiedliche Rahmenbedingungen in Europa

anzupassen, keine praxistauglichen Lösungen vorschlägt;

3. Bio-Betriebe für den Einsatz von Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft haftbar

macht;

4. für die notwendige Weiterentwicklung der Öko-Kontrolle lediglich eine Verlagerung in die

allgemeine Lebensmittelkontrolle und untaugliche oder noch nicht definierte Maßnahmen

vorschlägt;

5. unrealistische Zeiträume für notwendige Anpassungen im Bio-Recht, wie z.B. im Bereich

des Saatgutes, vorsieht;

6. einen für die Bedingungen in der EU entworfenen Standard auch in alle Nicht-EU-Länder

mit vollständig anderen Bedingungen übertragen möchte;

7. zusätzlichen Verwaltungsaufwand schafft anstatt zu vereinfachen;

8. auf einer unvollständigen und fehlerhaften Folgenabschätzung basiert sowie zentrale Schlussfolgerungen der von der EU-Kommission selbst beauftragten Evaluation ignoriert.

„Der Verordnungsvorschlag würde dazu führen, dass deutlich weniger Betriebe in Europa ökologisch wirtschaften und damit die umweltfreundlichste Form der Lebensmittelerzeugung ausbremsen. Dies ist inakzeptabel“, betont Löwenstein. Der BÖLW lehnt daher den Verordnungs-Vorschlag entschieden ab und fordert Bundesregierung sowie das EU-Parlament auf, den Entwurf in seiner jetzigen Form zurückzuweisen.

„Anstelle einer Totalrevision setzt sich der BÖLW für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens ein. Damit würde nicht nur erneute Rechtsunsicherheit in der Umsetzung vermieden. Auf diese Weise kämen schon jetzt die erforderlichen Reformen und würden nicht bis 2017 aufgeschoben;  den Zeitpunkt, den die Kommission für das Inkrafttreten ihrer Verordnung angekündigt hat“, sagt Löwenstein.

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