Tierhaltung
Große Koalition für höchstes Tierwohl
Bioland, Demeter und Naturland führen gemeinsames Kontrollverfahren ein
Die Bio-Verbände Bioland, Demeter und Naturland führen ein gemeinsames Kontrollverfahren für höchstes Tierwohl ein. Eine eigens gebildete Arbeitsgemeinschaft hat dafür gemeinsame Kriterien für die verschiedenen Tierarten entwickelt.
Die Kriterien für das Tierwohl sind transparent, nachvollziehbar und dienen dazu, die ohnehin meist sehr gute Tierhaltung auf den fast 10.000 Mitgliedsbetrieben zu stärken sowie mögliche Schwachstellen abzustellen. Das gemeinsame Kontrollverfahren gilt ab sofort, wie die drei Verbände jetzt mitteilten.
Die verbandsübergreifende Tierwohl-Checkliste wird künftig bei der jährlichen Bio-Kontrolle mit abgeprüft. Wenn dabei Abweichungen festgestellt werden, wird der Landwirt zu einer raschen Verbesserung angehalten. Die Umsetzung wird durch entsprechende Nachkontrolle sichergestellt. Mit diesem gemeinsamen Vorgehen soll die hohe Glaubwürdigkeit des ökologischen Landbaus mit seiner artgerechten Tierhaltung sichergestellt werden.
„Strenge Richtlinien sind eine wichtige Grundlage der Bioland-Tierhaltung“, betonte Jan Plagge, Präsident von Bioland. Die gemeinsame Checkliste der drei großen Öko-Verbände stärke die Sensibilität der Betriebsleiter, Berater und Kontrolleure. Demeter-Vorstand Alexander Gerber hob vor allem die Transparenz hervor, die so ermög-licht werde. „Dadurch schützen wir die große Mehrheit unserer Höfe, die auch beim Tierwohl Spitzenbetriebe sind. Zugleich bieten wir den wenigen Landwirten, die Schwierigkeiten im Management haben, die notwendigen raschen Hilfestellungen“, sagte Gerber.
„Die Kraft dieser Maßnahme zur Qualitätssicherung liegt in der Gemeinsamkeit, mit der sich die drei großen Öko-Verbände hier des wichtigen Themas Tierwohl annehmen“, unterstrich Hans Hohenester, Präsidiumsvorsitzender von Naturland.
Die drei Verbände Bioland, Demeter und Naturland hatten im Februar 2013 die Arbeits-gemeinschaft Tierwohl gegründet. Ein wesentliches Ziel war, einen einheitlichen Standard für die Beschreibung und Kontrolle des Tierwohls zu etablieren. Ab diesem Jahr wird dies von den drei Verbänden umgesetzt.
Die Kontrolleure bewerten im Rahmen der verbandlichen Regelkontrolle in tierhaltenden Betrieben künftig wesentliche Indikatoren des Tierwohls. Diese umfassen den Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand der Tiere sowie den Zustand von Stall und Futter. Auch die Tierverluste sind ein wesentliches Kriterium. Diese Überprüfung von Indikatoren am Tier ist bisher nicht Bestandteil der Kontrolle nach der EU-Öko-Verordnung, sie geht darüber hinaus. Jenseits von Vorschriften wie Mindeststallfläche oder Auslauf ist das Tierwohl maßgeblich auch von der Kompetenz und dem Engagement des Tierhalters abhängig.







