Pestizide
Umweltinstitut klagt gegen Notfallzulassung für nicht genehmigtes Pestizid
Eilantrag gegen Einsatz von Cinmethylin auf 400.000 Hektar Winterweizen
Das Umweltinstitut München hat vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig einen Eilantrag gegen die Notfallzulassung des Pestizids Luxinum eingereicht. Das Mittel darf in Deutschland bis Ende Dezember 2026 auf bis zu 400.000 Hektar Winterweizen eingesetzt werden, obwohl der enthaltene Wirkstoff Cinmethylin in der EU noch nicht genehmigt ist. Das Umweltinstitut bezweifelt, ob tatsächlich eine Notfallsituation vorliegt, ob Alternativen ausreichend geprüft wurden und ob eine Zulassung in dieser Größenordnung noch den Charakter einer begrenzten Ausnahme hat.
Nach der Notfallzulassung dürfen vom 1. September bis zum 29. Dezember 2026 auf 400.000 Hektar Winterweizen bis zu 266.800 Liter Luxinum mit rund 200 Tonnen Cinmethylin eingesetzt werden. Laut Umweltinstitut entspricht dies rund 14 Prozent der deutschen Winterweizenfläche. „Ob bei einer solchen Größenordnung noch von einer begrenzten und kontrollierten Verwendung gesprochen werden kann, ist fraglich“, sagt Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft am Umweltinstitut München.
Das Genehmigungsverfahren für den Pestizidwirkstoff Cinmethylin auf EU-Ebene läuft noch. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat festgestellt, dass Cinmethylin die Kriterien für einen endokrinen Disruptor beim Menschen erfüllt, also hormonschädigend wirken kann. Die Bewertung möglicher hormoneller Auswirkungen auf andere Lebewesen konnte die EFSA nicht abschließen. Auch die Risikobewertung möglicher Rückstände im Trinkwasser ist noch offen.
Notfallzulassungen nach Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung sind für besondere Ausnahmesituationen vorgesehen. Sie dürfen höchstens 120 Tage gelten, müssen auf eine begrenzte und kontrollierte Verwendung beschränkt sein und setzen voraus, dass die betreffende Gefahr nicht auf andere angemessene Weise beherrscht werden kann.
Das Umweltinstitut bezweifelt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Es hatte zunächst Widerspruch beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingelegt. Nachdem das BVL den sofortigen Vollzug der Zulassung angeordnet hatte, reichte die Organisation den Eilantrag ein. Sie will damit erreichen, dass die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs wiederhergestellt wird.
Resistenzen erschweren die Bekämpfung
Cinmethylin soll gegen Ackerfuchsschwanz eingesetzt werden, ein problematisches Gras im Getreideanbau. Das Resistenzmonitoring der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zeigt, dass bei rund drei Vierteln der 2024 untersuchten Ackerfuchsschwanz-Populationen mittlere bis sehr starke Resistenzen gegen wichtige Herbizide bestanden. Die häufige und regelmäßige Anwendung bestimmter Herbizide nennt die LfL als wichtigen Treiber dieser Resistenzentwicklung. Sie betont daher die Notwendigkeit integrierter Konzepte mit ackerbaulichen und alternativen Maßnahmen.
„Ackerfuchsschwanz kann effektiv durch ackerbauliche Maßnahmen zurückgedrängt werden – etwa durch vielfältigere Fruchtfolgen mit Sommerungen, spätere Aussaat und angepasste Bodenbearbeitung“, erklärt Christine Vogt.
Auch die behauptete Dringlichkeit für Herbst 2026 hält das Umweltinstitut für fraglich. Flufenacet – eine Alternative zu Cinmethylin – wurde zwar wegen Risiken für Gesundheit und Umwelt verboten, darf aber noch bis Ende 2026 eingesetzt werden. Wegen ungewöhnlich hoher Verkaufsmengen im Vorjahr geht das Umweltinstitut davon aus, dass viele Betriebe in diesem Herbst noch ausreichend Vorräte zur Verfügung haben.







