Agrarpolitik
Tierhaltungskennzeichnung wird nochmal verschoben
BÖLW begrüßt Ausweitung auf Restaurants
© Udo Herrmann
Der Start des staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll nach dem Willen der Regierungskoalition von März 2026 auf Januar 2027 verschoben werden. Dafür ist eine inhaltliche Weiterentwicklung geplant. So soll die Kennzeichnung zum Juli 2027 etwa auch für die Außer-Haus-Verpflegung verpflichtend werden.
Die Novelle des Gesetzes sieht außerdem die verpflichtende Kennzeichnung für ausländische Ware und die Möglichkeit des Downgradings vor – das heißt, Fleisch aus höheren Haltungsstufen darf mit Fleisch aus niedrigeren Stufen vermischt werden, sofern es als niedrigere Haltungsform gekennzeichnet ist. Sauenhaltung und Ferkelaufzucht, die bisher ausgeschlossen waren, sollen mindestens ab der Stufe ‚Frischluftstall‘ berücksichtigt werden.
„Es ist bedauerlich, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer die notwendige Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bislang noch nicht ausreichend vorangebracht hat. Damit verhindert er dringend notwendige Lösungen für eine zukunftsfähige Schweinehaltung“, kommentiert Martin Schulz, Schweinehalter und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Es gelte nun, die Zeit dafür zu nutzen, die notwendigen Verbesserungen vorzunehmen.
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge blickt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) auf den Kompromiss. Die zweite Verschiebung bremse die Investitionsbereitschaft der Tierhalter in eine bessere Tierhaltung. „Positiv ist, dass die Koalition eine Tierhaltungskennzeichnung auch in der Außer-Haus-Versorgung einführen will“, bemerkt der geschäftsführende Vorstand Peter Röhrig. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auch im Restaurant und in der Kantine wissen, aus welcher Haltung ihr Fleisch kommt.“







