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Agrarpolitik

Trilog über Neue Gentechnik geht los

Bio-Verbände fordern Kennzeichnung, Koexistenzregeln und die Beschränkung der Patentierung

Ab heute wird in Brüssel über die Deregulierug Neuer Gentechnik (NGT) diskutiert. Im Trilog loten EU-Kommission, -Rat und -Parlament untereinander aus, ob und falls ja, wie das bisher geltende strenge Gentechnikrecht für neue gentechnische Verfahren angepasst werden soll. Zur Debatte stehen der Gesetzentwurf der Kommission sowie die vorliegenden Änderungswünsche von Parlament und Rat. Die Verbände Bioland und Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fordern die Politiker dazu auf, die Interessen von Landwirten, Züchtern und Bürgern über Konzerninteressen zu stellen und die Wahlfreiheit für Verbraucher und Betriebe zu sichern.

„Für Bio und für die gesamte gentechnikfreie Produktion steht Existenzielles auf dem Spiel“, kommentiert Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des BÖLW.

Der Bio-Verband fordert:

  • die Beibehaltung der Kennzeichnungspflicht vom Acker bis zum Teller
  • Koexistenzregeln wie Standortregister und Abstandsvorschriften, die es möglich machen, sicher ohne NGT zu produzieren
  • die Beschränkung der Patentierung von NGT

Für die Kennzeichnungspflicht haben sich das EU-Parlament und die von Manfred Weber geführte EVP-Fraktion mehrheitlich ausgesprochen. In Deutschland fordert die Kennzeichnung unter anderen die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). Alle Parteien in Deutschland lehnen Patente auf Saatgut ab und auch Vertreter von Kommission, Rat und EU-Parlament haben sich kritisch zu NGT-Patenten geäußert.

„Gentechnik, auch die Neue, hat das Potenzial, tiefgreifende Veränderungen in Organismen und Ökosystemen zu bewirken. Daher gehört diese Technologie weiterhin streng reguliert: Risikoprüfungen und Kennzeichnung des Einsatzes von Gentechnik bis hin zum Lebensmittel sind ein Muss!“, betont Bioland-Vizepräsidentin Sabine Kabath. „Nur so kann in Zukunft gewährleistet werden, dass gentechnikfreie Lebensmittelproduktion möglich bleibt, dass im Schadensfall der Verursacher haftbar gemacht werden kann und dass Verbraucherinnen, aber auch Bauern und Züchter weiterhin Wahlfreiheit bei der Entscheidung gegen oder für Gentechnik haben.“

Tausende Patente auf Pflanzeneigenschaften seien bereits von Agrochemie-Konzernen in Aussicht gestellt worden. Es müsse schnellstmöglich das Patentrecht angepasst werden, um zu vermeiden, dass als Folge der Gentechnik-Deregulierung zahlreiche Zuchtbetriebe in Existenznot geraten und bäuerliche Betriebe noch abhängiger von Agrarkonzernen werden.

Bioland verweist passend zur Debatte auf ein aktuelles Rechtsgutachten der Rechtswissenschaftlerin Silja Vöneky hin, das vom Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht wurde. Demnach ist Neue Gentechnik eine moderne Biotechnologie, die natürliche Genvererbung umgeht und daher dem völkerrechtlichen Cartagena-Protokoll unterliegt. Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht von NGT-Produkten wäre daher eine Verletzung des Völkerrechts über die biologische Sicherheit und biologische Vielfalt.

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