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Niedersachsen und NRW müssen Grundwasserschutz verbessern

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Grundsatzurteil gegen Nitratbelastung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt, ihre Maßnahmen zur Verringerung des Nitratgehalts im Grundwasser nachzubessern. Wegen anhaltend hoher Nitratwerte in der Ems aufgrund der „intensiven Tierhaltung und Überdüngung“ hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage eingereicht.

Vor gut einem Jahr hat die DUH bereits vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Recht bekommen. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden zu einer Überarbeitung ihres Maßnahmenprogramms verpflichtet, um die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser schnellstmöglich zu erreichen. In 13 von 40 Grundwasserkörpern im deutschen Flussgebiet der Ems wird der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter derzeit überschritten.

Gegen das Urteil hatten die beiden Länder Revision eingelegt. Mit Blick auf das sogenannte Verschlechterungsverbot für Gewässer und das Gebot zur Trendumkehr, mit dem das europäische Wasserrecht vorschreibt, durch den Menschen ausgelöste Tendenzen zu steigenden Schadstoffkonzentrationen umzukehren, hat das Gericht die Revision nun zurückgewiesen.

Bisher verfehlt Deutschland insgesamt an 26 Prozent der Messstellen den Grenzwert für trinkbares Wasser, schreibt die DUH. An 16 Prozent der Messstellen stiegen die Nitratwerte sogar weiter an. Das Ems-Gebiet stehe damit beispielhaft für zahlreiche andere Nitrat-Hotspots in der Bundesrepublik.

„Mit dem gewonnenen Revisionsverfahren haben wir einen Präzedenzfall zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und damit für die Grund- und Trinkwasserqualität in ganz Deutschland erwirkt“, kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist ein Signal für alle Bundesländer, sich an geltendes Recht zu halten und den Schutz unseres Grundwassers ernst zu nehmen.“

Die DUH rechnet damit, dass sich der Grund- und Trinkwasserschutz in Deutschland infolge des Urteils „maßgeblich verbessern“ werde. Um eine Verschlechterung des Zustands des Grundwassers aufgrund der Nitratbelastung zu verhindern, brauche es wirksamere Düngeregeln und ein bundesweit einheitliches Monitoring. Sollten Bund und Länder die Wasserverschmutzung durch zu viel Gülle und Dünger weiterhin zulassen, drohe neben verstärktem Artenverlust und steigenden Trinkwasserpreisen auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren mit Strafen in Millionenhöhe.

Eine Detailfrage zur Wirksamkeit von Fristverlängerungen hat das Bundesverwaltungsgericht an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verwiesen. Auch davon erhofft sich Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH im Verfahren vertritt, eine „wegweisende Klärung“.

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