Politik
GAP-Verwässerung beschlossen
Aus für Umweltregeln im Eilverfahren

Mit 425 Ja-Stimmen bei nur 130 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen wurde Ende April die ‚Vereinfachung‘ der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) vom EU-Parlament beschlossen. Der Entwurf war erst Mitte März von der Kommission eingebracht worden und wird von der Bio-Branche und Umweltschützern scharf kritisiert – ebenso wie das Eilverfahren, in dem er durchgewunken wurde.
Mehrere Organisationen ha-ben den EU-Institutionen vorgeworfen, durch die überstürzte Abstimmung über das Paket demokratische Grundsätze zu missachten. Politische Debatten seien abgekürzt und Abstimmungen in den zuständigen Ausschüssen des Parlaments übersprungen worden – mit dem Ziel, sich vor den EU-Wahlen Unterstützung zu sichern. Knapp 150 europäische NGOs haben als Reaktion auf den Beschluss einen offenen Brief unterzeichnet, in der sie vor den drastischen Konsequenzen des ‚Rollbacks‘ in der Agrarpolitik warnen.
Insgesamt umfasst die ‚Reform‘ die Änderung von sechs der neun Standards für den ‚guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand‘ (GLÖZ) von Flächen. Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Brachen (GLÖZ 8) wurde komplett gestrichen. Auch die bislang geltenden Vorgaben zum Erhalt von Dauergrünland (GLÖZ 1), zum Erosionsschutz (GLÖZ 5), zur Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten (GLÖZ 6) sowie zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) werden verwässert. Daneben sind Kleinstbetriebe von einer Größe von bis zu zehn Hektar von allen Kontrollen und Sanktionen befreit.