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Düngegesetz scheitert im Bundesrat

Nitrat-Monitoring steht auf der Kippe

Im Mai hatten sich die Koalitionsparteien der Bundesregierung nach langem Ringen auf eine Novelle des Düngegesetzes geeinigt. Damit sollte die Voraussetzung geschaffen werden, um das Verursacherprinzip beim Düngen in nitratbelasteten Gebieten umzusetzen. Ein bundesweites Wirkungsmonitoring sollte Fortschritte bei den Stickstoffwerten nachweisen und Daten liefern, um gewässerschonend wirtschaftende Bauern von bestimmten Auflagen auszunehmen.

Jetzt ist die geplante Novelle am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Im Bundesrat überwog bei der Abstimmung am 5. Juli die Sorge, den Landwirten durch die Nitrat-Dokumentation einen (unnötig) großen bürokratischen Aufwand aufzubürden.

Hintergrund der Novelle ist ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission im Jahr 2013 gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der Nitratrichtlinie eingeleitet hatte. Erst im vergangenen Jahr wurde das Verfahren eingestellt: zum Beispiel gegen die Zusicherung, ein flächendeckendes Nitrat-Monitoring zu etablieren, das zeigt, ob die Düngeverordnung eine Verbesserung erreicht. Kann Deutschland die Vorgaben der EU weiterhin nicht erfüllen, drohen hohe Strafzahlungen.

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