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Umweltschutz

Gesetz zur Rettung der Natur angenommen

Der EU-Umweltrat gibt endgültig grünes Licht

Neidenstein, 18.06.2024  |  Gestern hat der Rat die erste Verordnung über die Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen förmlich angenommen. Mit dieser Verordnung sollen Maßnahmen ergriffen werden, um bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, wiederherzustellen.
Für jedes der aufgeführten Ökosysteme - von Land- über Meeres- und Süßwasser- bis hin zu städtischen Ökosystemen - werden spezifische, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur festgelegt.
Die Verordnung zielt darauf ab, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen abzuschwächen. Sie wird die EU dabei unterstützen, ihre internationalen Umweltverpflichtungen zu erfüllen und die europäische Natur wiederherzustellen.

Alain Maron, Minister für Klimawandel, Umwelt, Energie und partizipative Demokratie der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt

"Ich freue mich über diese positive Abstimmung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, das vor fast einem Jahr zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat vereinbart wurde. Es ist das Ergebnis harter Arbeit, die sich gelohnt hat. Es ist keine Zeit für eine Pause beim Schutz unserer Umwelt. Heute beschließt der Rat der EU, die Natur in Europa wiederherzustellen und damit die biologische Vielfalt und das Lebensumfeld der europäischen Bürger zu schützen. Es ist unsere Pflicht, auf die Dringlichkeit des Zusammenbruchs der Artenvielfalt in Europa zu reagieren, aber auch die Europäische Union in die Lage zu versetzen, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Die europäische Delegation wird mit erhobenem Haupt zur nächsten COP gehen können", sagt Alain Maron, Minister für Klimawandel, Umwelt, Energie und partizipative Demokratie der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt.

Wiederherstellung von Land- und Meeresökosystemen

Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, geschädigte Ökosysteme in den Land- und Meereslebensräumen der Mitgliedstaaten wiederherzustellen, die übergeordneten Ziele der EU in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung zu erreichen und die Ernährungssicherheit zu verbessern. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Maßnahmen zur gemeinsamen Wiederherstellung von mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU bis 2030 festzulegen und umzusetzen. Die Verordnung gilt für eine Reihe von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen, Wäldern, landwirtschaftlichen und städtischen Ökosystemen, darunter Feuchtgebiete, Grasland, Wälder, Flüsse und Seen, sowie für Meeresökosysteme, darunter Seegras, Schwamm- und Korallenbänke. "Das ist ein großartiger ERfolg unseres jahrelangen und gemeinsamen Engagements", freut sich Jutta Paulus von den Grünen und Mitglied des Europaparlaments.
 

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