Lebensmittelverschwendung
BMEL veröffentlicht Rechtsgutachten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Identifikation, Bewertung und Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen
Ein vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenes Gutachten soll Möglichkeiten aufzeigen, wie künftig mehr Lebensmittelabfälle vermieden werden können. Es werden mögliche rechtliche Hindernisse für Lebensmittelspenden identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt.
Im Jahr 2020 wurden in Deutschland circa elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entsorgt (darunter auch nicht-essbare Bestandteile wie Knochen, Nuss- und Obstschalen). In der Verarbeitung fielen 15 Prozent der Lebensmittelabfälle (1,6 Millionen Tonnen) an und im Handel sieben Prozent (0,8 Millionen Tonnen).
Nach dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung sollen haftungs- und steuerrechtliche Fragen mit Blick auf eine möglichst unkomplizierte Weitergabe von Lebensmitteln geklärt werden. Dafür wurde vom BMEL das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dem neben der rechtlichen Bewertung auch eine umfassende Stakeholderbefragung zu Grunde liege.
Die Autoren des Gutachtens schlagen vor, die Figur des karitativen Lebensmittelunternehmers zu entwickeln und rechtlich zu verankern, um etwa dem Vertriebsweg der Lebensmittelspende vom Einzelhandel an die Tafeln Rechnung zu tragen. Es werden Sonderregelungen im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und die Pflichten zur Warenprüfung empfohlen. Die Weitergabe von Lebensmitteln mit Kennzeichnungsmängeln solle vereinfacht werden, solange der Gesundheitsschutz gewährleistet bleibt.
Um diese Handlungsempfehlungen rechtssicher umzusetzen, sind allerdings Änderungen im EU-Recht nötig. „Uns ist klar: Änderungen des EU-Rechts sind nicht von heute auf morgen machbar. Daher werden wir die Details sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie umsetzbar sind“, erklärt Silvia Bender, Staatssekretärin im BMEL.