Agrarpolitik
Bundesrat beschließt Glyphosat-Auflagen
Anwendungsbeschränkungen bleiben bestehen
Der Bundesrat hat heute die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf den Weg gebrachte Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) beschlossen. Anträge des Agrarausschusses, das Anwendungsverbot von Glyphosat in Schutzgebieten aufzuweichen, erreichten in der Länderkammer keine Mehrheit. Die bisherigen Beschränkungen für das Totalherbizid bleiben damit bestehen.
Die Anpassung des deutschen Pflanzenschutzrechts war nötig geworden, weil die EU-Kommission Glyphosat im November 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen hat. Die nun weiter geltenden Regelungen zur Minderung des Glyphosat-Einsatzes waren bereits 2021 mit Zustimmung des Bundesrats festgeschrieben worden.
Zu den Einschränkungen gehört etwa das Verbot der Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen im Rahmen eines Direktsaat- oder Mulchsaatverfahrens) oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung. Auch die Spätanwendung vor der Ernte sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sind verboten.
Die Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung soll nun für dauerhafte Rechtssicherheit sorgen und die Einschränkungen fortführen. Sie gilt ab dem 1. Juli 2024.