Pestizide
EU-Gerichtshof: Mitgliedstaaten müssen Sicherheitsbewertung von Pestiziden verbessern
Pestizid Aktions-Netzwerk erwirkt Präzedenzurteile
Die Mitgliedstaaten der EU müssen bei der Sicherheitsbewertung von Pestiziden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen und dürfen nicht einfach die Bewertung anderer Mitgliedstaaten übernehmen. Um das Vorsorgeprinzip zu erfüllen, muss ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden, auch speziell mit Blick auf hormonverändernde Eigenschaften. Das hat der Europäische Gerichtshof Ende April in drei Präzedenzurteilen entschieden. Klage hatte das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) gegen die niederländische Zulassungsbehörde eingereicht.
Im Zentrum des Prozesses stand die Wiederzulassung der Pestizide Closer (Sulfoxaflor), Dagonis (Difenoconazol) und Pitcher (Fludioxonil) durch die Niederlande. Dagegen hatte PAN Europe bereits 2019 geklagt, weil die Zulassungsbehörde es versäumt habe, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Risikobewertung heranzuziehen. Die Organisation kritisierte insbesondere, dass die hormonverändernden Eigenschaften (endokrine Wirkungen) der Substanzen und ihre Toxizität für Bienen außer Acht gelassen wurden.
Der EU-Gerichtshof entschied zugunsten von PAN Europe und erklärte die Sicherheitsbewertungen der Zulassungsbehörde für unrechtmäßig. In Ermangelung harmonisierter Leitlinien seien Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, bei der Risikoprüfung moderne und umfassende wissenschaftliche Literatur zu berücksichtigen und Pestizidformulierungen mit Blick auf ihre kombinierten endokrinschädlichen Eigenschaften zu bewerten.