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Mehr Bio in der AHV: durch Auslobung und Beratung

Bio-Logo und finanzielle Unterstützung eröffnen neue Chancen für Kantinen

Mehr Bio in der AHV: durch Auslobung und Beratung © BMEL

Sechs Millionen Menschen essen in Deutschland täglich außer Haus – aber nur 1,3 Prozent der Mahlzeiten werden in Bio-Qualität ausgegeben. Das soll sich jetzt ändern. Seit dem 5. Oktober 2023 können Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung das neue dreistufige Bio-Logo für Kantinen verwenden. Die im November vorgestellte Bio-Strategie 2030 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) räumt der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) und ihrer Zugwirkung für den Bio-Absatz einen zentralen Stellenwert ein.

Was in Dänemark schon lange Realität ist, soll jetzt auch in Deutschland den Bio-Ausbau voranbringen: ein staatliches Kennzeichen, mit der die Gemeinschaftsgastronomie ihren Bio-Anteil zeigen kann –  Bronze ab 20 Prozent, Silber ab 50 und Gold ab 90 Prozent. Die Anteile beziehen sich auf den Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der bezogenen Zutaten und Erzeugnisse.

Im Sommer 2023 wurde die von Bundesernährungsminister Cem Özdemir vorgelegte Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-AHVV) von Bundesrat und Kabinett angenommen, im Herbst trat sie in Kraft.

Wer Bio-Lebensmittel bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit werben möchte, muss sich nun durch eine staatlich zugelassene Kontrollstelle zertifizieren lassen. Außerdem müssen die eingesetzten Bio-Zutaten für die Gäste gut einsehbar sein, etwa in Speiseplänen oder Aushängen.

Die Auslobung steht unabhängig von der Größe für alle privaten und öffentlichen Unternehmen der AHV zur Verfügung, auch für Bio-Eiscafés oder Foodtrucks. Wenn jemand einmalig bei einer Veranstaltung Bio-Speisen zubereitet, muss er sich für deren Kennzeichnung ebenfalls zertifizieren lassen.

Nicht zertifizierungspflichtig ist der bloße Weiterverkauf von Lebensmitteln, also etwa von Bio-Limonade im Kiosk oder Bio-Eis aus der Tiefkühltruhe. Eine Ausnahme gilt zudem für Kitas und Schulen, die vor Ort Mahlzeiten für den eigenen Bedarf kochen: Sie müssen nur zertifiziert sein, wenn sie das Bio-AHV-Logo nutzen wollen – die verwendeten Bio-Zutaten dürfen sie auch ohne Zertifizierung kennzeichnen.

Förderung von Beratung und Zertifizierung

Zusätzlichen politischen Rückenwind brachte die Bio-Strategie 2030, die Özdemir im November 2023 vorgestellt hat. In den Kantinenrichtlinien des Bundes ist nun festgehalten, dass der Bio-Anteil im Speiseangebot bis spätestens 2030 auf mindestens 30 Prozent erhöht werden soll. Mit Beratungsangeboten sollen die Bundeskantinen bei diesem Ziel unterstützt werden.

Alle Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung können jetzt außerdem finanzielle Unterstützung bei der Beratung und Mitarbeiterschulung für den Bio-Ausbau beantragen. Die Förderung umfasst bis zu 80 Prozent, in Kitas und Schulen mit eigenen Küchen sogar bis zu 90 Prozent der Beratungskosten. Der maximale Förderbeitrag liegt bei 35.000 Euro. Darüber hinaus verspricht die Bio-Strategie eine Förderung der Bio-Zertifizierungskosten in den ersten zwei Jahren.

AHV auf der Biofach

Auch die Biofach legt in diesem Jahr einen besonderen Fokus auf den Bio-Ausbau in der Gemeinschaftsverpflegung. Mit dem Forum ‚HoReCa – GV & Gastronomie‘ bietet die Messe erstmals ein ganz auf AHV-Akteure zugeschnittenes Format. Interessierte Teilnehmer können hier auf Experten der Gemeinschaftsverpflegung treffen, Best-Practice-Beispiele erleben und Impulse erhalten.

„Mit der neuen Fläche schaffen wir ein interaktives Networking-Angebot“, erklärt Steffen Waris, Veranstaltungsleiter der Biofach. „Dabei diskutieren wir Themen wie Beschaffung und Warenverfügbarkeit, Transformation in Küche und Betrieb, Unterstützungsangebote von Bund, Ländern und Kommunen oder auch die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung.“

Lena Renner

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