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EU-Kommission

Deutschland für EU-Glyphosat-Ausstieg

Einheitliches, hohes Schutzniveau für Biodiversität nötig

Vor dem Hintergrund der bedrohten Artenvielfalt hat die Bundesregierung für einen europäischen Glyphosat-Ausstieg geworben und vor uneinheitlichen Schutzniveaus in der EU gewarnt. Die Mitgliedstaaten haben heute im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) darüber beraten, ob der Wirkstoff Glyphosat erneut zugelassen werden sollte. Die Bundesregierung wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertreten. Zuvor hatte die EU-Kommission eine Erneuerung der Glyphosat-Zulassung um zehn Jahre vorgeschlagen.

In der Ausschuss-Sitzung betonte das BMEL, dass die Genehmigung für Glyphosat in der EU enden müsse, solange Schäden für die Biodiversität als Grundlage für eine nachhaltige Landwirtschaft nicht ausgeschlossen werden könnten. Zudem warnte das BMEL, dass durch den EU-Kommissionsvorschlag der Schutz der Biodiversität stark uneinheitlich zu werden drohe. Zwar sieht der Vorschlag nähere Bestimmungen für eine erneute Genehmigung vor. Diese sind für die EU-Staaten aber nur teilweise verpflichtend. Damit gäbe es weder harmonisierte Regeln, noch stellte die EU-Kommission hohe Schutzniveaus insgesamt sicher.

Die bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass Glyphosat der Artenvielfalt schadet. Die Neubewertung des Wirkstoffes durch die europäische Bewertungsbehörde EFSA hatte ergeben, dass eine Schädigung der Biodiversität durch Glyphosat nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem fehlt für diese Fragestellung eine harmonisierte Bewertungsmethode. Die EU-Kommission hat jedoch zugesichert, die EFSA mit der Entwicklung der Methode zu beauftragen.

Die Europäische Kommission hat den EU-Staaten vergangenen Mittwoch ihren Vorschlag zur Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung für das Totalherbizid Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren vorgelegt.

Glyphosat ist das mit Abstand meist eingesetzte Totalherbizid. Es wird über grüne Pflanzenteile aufgenommen und verteilt sich in der ganzen Pflanze, die deshalb abstirbt. Die Pflanzen stehen somit Insekten und anderen Kleintieren nicht mehr als Lebensraum und Nahrungsgrundlage zur Verfügung. Auch die Böden werden beeinträchtigt.

Die Bundesregierung hält an dem erklärten EU-Ziel fest, den Landwirtschaftssektor nachhaltiger, ökologischer und damit zukunftsfest zu gestalten. Die Bundesregierung setzt deshalb im Einklang mit dem European Green Deal auf eine Agrarpolitik, die Klimaschutz und Biodiversität als grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft erkennt und berücksichtigt.
 

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