EU-Recht
EU-Parlament verhindert Regeln für Bio-Salz
BÖLW begrüßt das Veto
Gestern hat das EU-Parlament die Pläne der EU-Kommission, europarechtliche Regelungen für Bio-Salz vorzugeben, gestoppt. Ein Rechtsakt zu Bio-Salz im Rahmen des EU-Bio-Rechts wird seit vier Jahren kontrovers diskutiert und wurde am 2. Mai von der EU-Kommission vorgelegt. Durch das Veto des EU-Parlaments ist er nun jedoch hinfällig und es gibt damit keine Regeln für Bio-Salz in der EU-Öko-Verordnung.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), begrüßt das Veto, da Bio-Salz keinen ökologischen Mehrwert biete. „Die Gewinnung eines Minerals passt nicht zur Logik einer umweltschonenden Ökologischen Landwirtschaft, die ohne den Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger und chemisch-synthetische Pestizide arbeitet“, erklärt er. „Hinzu kommt die einseitige Ausrichtung der Pläne der EU-Kommission auf Meersalz, die eine Gewinnung von Stein- und Siedesalz, wie sie in Deutschland üblich ist, ausgeschlossen hätte.“ Es sei ein gutes Signal, dass sich das EU-Parlament für glaubwürdige Bio-Regeln einsetzt.
Da Salz im Geltungsbereich der Öko-Verordnung verbleibt, kann trotzdem Bio-Salz im Sinne der Öko-Verordnung produziert werden, allerdings ohne spezielle europäische Regeln. Der BÖLW ruft die Kommission nun dazu auf, konsequent zu sein und Salz ganz aus dem Geltungsbereich der Verordnung zu entfernen. So könnten die Widersprüche zwischen der Gewinnung eines Minerals und der auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und schonende Lebensmittelverarbeitung ausgerichteten EU-Öko-Verordnung aufgelöst werden.