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Italien verbietet Kunstfleisch

Italienische Regierung sagt Lebensmittel aus dem Labor den Kampf an

Das Kabinett in Rom hat am 28. März einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach die Herstellung sowie der Vertrieb von Lebensmitteln und Tierfutter, die im Labor hergestellt worden sind, in Italien untersagt ist. Wer dagegen verstößt, soll nach Angaben des Agrar-Informationszentrums Proplanta mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro bis zu zehn Prozent seines Umsatzes bestraft werden.

Wie Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida erklärte, will man mit diesem Verbot zum einen die Gesundheit der Bürger schützen, zum anderen die nationale, traditionelle Agrar- und Lebensmittelproduktion. Laut Gesundheitsminister Orazio Schillaci gebe es „keinen wissenschaftlichen Beweis“, dass der Konsum von Laborfleisch keine schädlichen Auswirkungen habe. Die Maßnahme sei auf Ansuchen der Landwirtschaftsverbände und der Landwirte sowie der Regionen und der Gemeinderäte ergriffen worden.

Nach Angaben des Landwirtschaftsverbandes Coldiretti hat bisher noch kein anderes Land der Welt ein derartiges Verbot ausgesprochen. Die Lobbygruppe hatte in den vergangenen Monaten eine halbe Million Unterschriften gegen Laborfleisch gesammelt und hofft nun, dass sich andere Länder dem Verbot anschließen.

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