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Studien bestätigen die Risiken von Glyphosat

Insektensterben, Krebs und Parkinson

Kürzlich erschienene wissenschaftliche Studien über Glyphosat und glyphosathaltige Ackergifte belegen einmal mehr die Gefährlichkeit des Totalherbizids. Das Umweltinstitut München fordert daher, dass Glyphosat dieses Jahr auf EU-Ebene keine erneute Zulassung erhält.

Eine aktuelle Studie mit Florfliegen zeigt: Wenn die Larven das glyphosathaltige Mittel ‚Roundup‘ aufnehmen, werden sie massiv in ihrer Entwicklung beeinträchtigt und die Todesrate steigt stark an. Der Unkrautvernichter Glyphosat trägt also zum Insektensterben bei.

Außerdem haben Wissenschaftler in einer Metastudie knapp hundert Studien über die schädigende Wirkung von Glyphosat auf die DNA ausgewertet und sind zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat krebserregend ist. Sie bekräftigen damit die Einschätzung der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Glyphosat bereits 2015 als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ eingestuft hat.

Ein weiteres Studien-Review zeigt deutliche Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Glyphosat oder glyphosathaltigen Mitteln und neurologischen Erkrankungen. Glyphosat steht demnach im Verdacht, die Gehirne von Säugetieren, also auch Menschen zu schädigen und in der Folge Krankheiten wie zum Beispiel Parkinson mit zu verantworten.

Die derzeitige EU-Zulassung für Glyphosat endet am 15. Dezember 2023. Im Juli sollen die Behörden, die für die Bewertung des Wirkstoffs zuständig sind, ihre Schlussfolgerungen bekanntgeben. Im Anschluss daran wird die EU-Kommission ihre eigene Bewertung veröffentlichen und eine Empfehlung abgeben.

Im Koalitionsvertrag verspricht die Bundesregierung, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen. Selbst wenn Glyphosat in der EU eine erneute Zulassung erhält, so soll dessen Anwendung in Deutschland also künftig verboten sein. Bis jetzt wurde jedoch noch kein konkreter Plan für die Umsetzung des Verbots vorgelegt. Das Umweltinstitut München fordert daher, das angekündigte Verbot konsequent umzusetzen. Zudem solle die Bundesregierung auf EU-Ebene gegen die Wiederzulassung stimmen.

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