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EU lässt weitere Insekten als Lebensmittel zu

Hausgrille und Getreideschimmelkäfer dürfen verarbeitet werden

Mit der heute in Kraft getretenen EU-Verordnung 2023/05 werden neben bereits seit 2021 zugelassenen Insekten, der Wanderheuschrecke und dem Mehlwurm, weitere Insekten, nämlich Hausgrille und Getreideschimmelkäfer, als Lebensmittel für den europäischen Markt zugelassen. Insbesondere auf Grund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten hält der Verein VegOrganic eine klare Kennzeichnung für die Verbraucherschaft für essentiell.

Nach der neuen Verordnung darf das Pulver aus der Hausgrille in verschiedenen Backwaren, Fertiggerichten, Snacks und Getränken zugesetzt werden. Zwar schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung auch für das Inverkehrbringen von Insekten eine Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis vor, dennoch sei es laut VegOrganic für die Verbraucher manchmal nicht ganz einfach, die neuartigen Lebensmittel zu erkennen und richtig zuzuordnen.

Verglichen mit anderen tierischen Lebensmitteln sollen Insekten das nachhaltigere Lebensmittel sein. Im direkten Vergleich schneiden sie in vielen Feldern der Nachhaltigkeit besser ab, beispielsweise bei den Treibhausgasen oder dem Wasserverbrauch. Wie VegOrganic jedoch bemängelt, seien die Auswirkungen auf den menschlichen Körper, beispielsweise im Bereich der Allergien, bislang wenig erforscht. Auch Fragen zur Tierethik bei der Haltung von Insekten blieben noch offen. Außerdem sei es fraglich, ob es diesen ernährungsphysiologischen Umweg über das Tier überhaupt braucht. Eine bewusste pflanzliche Ernährung biete neben den tierethischen Aspekten auch viele gesundheitliche Vorzüge.

„Viele VerbraucherInnen setzen schon heute auf pflanzliche Ernährung. Wir sind daher der Meinung, dass wir alles dafür tun sollten, diese Entwicklung weiter zu stärken“, so Matthias Beuger, Geschäftsführer von VegOrganic e.V. „Dann sind wir auf dem richtigen Weg hin zu einer nachhaltigen Ernährung.“

Mit dem Gütezeichen EcoVeg kennzeichnet der gemeinnützige VegOrganic e.V. seit 2015 bio-vegane Lebensmitteln. Verbraucher können darüber kontrolliert vegane Bio-Lebensmittel, in denen keine tierischen Bestandteile verarbeitet wurden, auf den ersten Blick erkennen.

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