Schweiz
Geplante Verordnung begünstigt Hofschlachtung
Verlängerung der Zeitspanne zwischen Töten und Ausweiden

Bis zum 31. Januar 2023 läuft in der Schweiz eine Vernehmlassung, welche die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Hygiene beim Schlachten behandelt. Sie beinhaltet eine Verlängerung der erlaubten Zeitspanne zwischen der Tötung des Tieres und dem Ausweiden des Schlachtkörpers von 45 auf 90 Minuten. Nach dem Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) würde dies einen großen Fortschritt für das Tierwohl bedeuten, da mehr Tiere auf dem Hof geschlachtet und Lebendtiertransporte verringert werden könnten.
Seit dem 1. Juli 2020 sind in der Schweiz die Verordnungen in Kraft, die die Hof- und Weidetötung gesetzlich verankern. Die neue FiBL-Studie ‚Hoftötung oder Tötung auf dem Schlachthof: Unterschiede bei Stress anzeigenden Parametern‘ zeigt, dass Tiere, die auf dem Hof getötet wurden, viel niedrigere Cortisolwerte (Stresshormone) und ein ruhigeres Verhalten vor der Betäubung aufweisen als in einem Schlachthof getötete Tiere. Eine französische Forschungsarbeit belegt zudem, dass eine Verlängerung der Zeit zwischen Töten und Ausweiden auf 90 Minuten keinerlei mikrobiellen Gefahren für den Schlachtkörper birgt.
Aus diesen Gründen begrüßt das FiBL die geplante Verordnung und hofft darauf, dass sich viele der Befragten bis Ende Januar dafür aussprechen. Aktuell praktizieren etwas mehr als hundert Betriebe (bei schweizweit rund 40.000 Betrieben mit Nutztierhaltung) die Hoftötung ihrer eigenen Tiere. Nach der Verordnungsänderung hätten mehr Betriebe die Möglichkeit, diese Methode zu wählen, und es bliebe mehr Tieren der Lebendtiertransport zum Schlachthof erspart.