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EU-Recht

Hochgefährliche Pestizide behalten EU-Zulassung

Umweltinstitut München kritisiert Entscheidung als unverantwortlich

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Zulassung von 14 Pestizidwirkstoffen verlängert wird. Laut dem Umweltinstitut München sind diese so gefährlich, dass sie eigentlich nach dem Substitutionsprinzip durch weniger giftige Stoffe ersetzt werden müssten. Auch die deutschen Vertreter der Grünen-geführten Ministerien für Umwelt und für Landwirtschaft haben der Verlängerung zugestimmt.

In der Europäischen Union sind derzeit mehr als 50 verschiedene Pestizidwirkstoffe zugelassen, die als besonders problematisch für Gesundheit und Umwelt eingestuft sind. Laut dem Substitutionsprinzip der EU müssen solche Pestizide durch weniger schädliche Alternativen ersetzt werden. Tatsächlich hätten zumindest 14 dieser Wirkstoffe bald vom Markt verschwinden müssen, denn ihre Genehmigung endet noch in diesem Jahr.

Vergangene Woche haben die EU-Mitgliedstaaten im dafür zuständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) jedoch mehrheitlich beschlossen, die Zulassung dieser Pestizidwirkstoffe zu verlängern. Darunter sind Wirkstoffe, deren Gefahreneinstufung von ‚kann das Kind im Mutterleib schädigen‘ (8-hydroxyquinoline) über ‚kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen‘ (Etofenprox) bis hin zu ‚kann vermutlich Krebs erzeugen‘ (Chlorotoluron) reicht.

Aus dem Abstimmungsergebnis geht hervor, dass auch die deutsche Bundesregierung, die durch Vertreter aus dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium (beides Bündnis 90/Die Grünen) an der Entscheidung beteiligt war, für die Zulassungsverlängerung gestimmt hat.

Dazu Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft am Umweltinstitut: „Dass diese gefährlichen Pestizide noch ausgebracht werden dürfen, ist an sich schon hochproblematisch. Dass ihre Zulassung nun auch noch verlängert wurde, ist schlicht unverantwortlich. Außerdem widerspricht dies ganz klar den Zielen der europäischen Farm-to-Fork-Strategie, mit der die Gefahren reduziert werden sollen, die von Pestiziden ausgehen.“

Die Wirkstoffe sind nun für ein weiteres Jahr EU-weit zugelassen. Zehn der Wirkstoffe kommen derzeit auch in Pestizidmischungen zum Einsatz, die in Deutschland ausgebracht werden dürfen. Im Extremfall enthalten diese Mischungen bis zu drei verschiedene Substitutionskandidaten gleichzeitig: so das Mittel Trinity, das als Herbizid im Getreideanbau eingesetzt wird. Darin sind die Wirkstoffe Chlortoluron, Diflufenican und Pendimethalin enthalten. Auch das Mittel Landor CT enthält drei verschiedene Substitutionskandidaten: Tebuconazol, Difenoconazol und Fludioxonil. Das Mittel wird als Fungizid ebenfalls im Getreideanbau verwendet.

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