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„Stilllegungsmaßnahmen fördern keine Biodiversität“

DLG-Ausschussvorsitzender für Ökolandbau sieht fachliche Mängel an GAP-Regelungen

Der Vorsitzende des Ausschusses für Ökolandbau bei der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft), Gunther Lötzke, kritisiert die Regelungen zur Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen, wie sie ab 2023 im Rahmen der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) geplant sind: Sie hätten nur sehr eingeschränkte Effekte für die Artenvielfalt und führten zu ackerbaulichen Problemen.

Seit der Agrarreform von 2015 gibt es im Greening den Begriff der ‚ökologischen Vorrangfläche‘, die extensiver oder als Brache gar nicht bewirtschaftet wird, um nach Auffassung der GAP dem fortschreitenden Artenschwund im Ackerbau entgegenzuwirken.

Auch die ab 2023 geplante Stilllegung verfolgt dieses Ziel. Nach Vorgabe im GLÖZ 8 (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand, Standard 8) ist jegliche Bearbeitung oder Aussaat nach Abernte der vorherigen Hauptfrucht mit dem Ziel der Selbstbegrünung zu unterlassen. Dadurch soll sich bis zum 15. August des darauffolgenden Jahres eine artenreiche Flora und Fauna auf den entsprechenden Flächen etablieren. Erst ab Mitte August ist wieder eine Bearbeitung der Flächen erlaubt, um sie für die nachfolgende Kultur vorzubereiten.

„Die Stilllegung erreicht nicht das Ziel, die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft nachhaltig zu erhöhen“, stellt Lötzke, der selbst ein Bio-Gut nach den Richtlinien von Demeter bewirtschaftet, fest. „Darüber hinaus wird im ökologischen Landbau eine jahrelange, intensive Bodenbearbeitung notwendig sein, um einen guten ackerbaulichen Zustand wiederherzustellen.“

Er argumentiert mit Erfahrungen aus der Praxis:

  • Förderungswürdige Arten würden von Wurzelunkräutern unterdrückt. In der Folge seien die positiven Auswirkungen auf die Artenvielfalt überschaubar.
  • Die ‚Wiederherstellung‘ der Flächen für die ackerbauliche Nutzung lasse im konventionellen Anbau eine erhöhte Anwendung von Herbiziden erwarten.
  • Im ökologischen Landbau werde eine jahrelange, intensive Bodenbearbeitung notwendig sein, um einen guten ackerbaulichen Zustand wiederherzustellen.
  • Ausfallgetreide bilde Brücken für Blattkrankheiten, die im konventionellen Landbau mit höheren Mengen an Fungiziden behandelt werden. Der ökologische Landbau habe dagegen kaum Möglichkeiten, hier einzugreifen.
  • Ohne Begrünung nach der Ernte seien Stickstoffverluste zu erwarten, welche die Grundwasserkörper belasten. Eine fehlende Begrünung führe auch zu hohen Bodenwasserverlusten.
  • Praxiserfahrungen zeigten, dass eine extensive Bewirtschaftung, wie sie der Ökolandbau praktiziert, auch unter guten agronomischen Bedingungen Vorteile für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft erreichen könnte.

Die vollständige fachliche Stellungnahme finden Sie hier.

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