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Pestizide

Rechtswidrige Ausnahmezulassungen für Pestizideinsatz in Schutzgebieten

Aurelia-Stiftung fordert konsequente Umsetzung der Verbote

Nachdem die Verbote der Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten verschärft wurden, haben die Agrarministerien in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen pauschale Ausnahmegenehmigungen für besonders betroffene Agrarbetriebe angekündigt. Ein Rechtsgutachten, das von der Aurelia-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, stellt das Vorgehen in Frage.

Um bedrohte Insekten und deren Lebensräume besser zu schützen, sind seit September 2021 die Anwendungsverbote von Pestiziden in Schutzgebieten deutlich verschärft worden. Das Verbot umfasst jetzt insbesondere Herbizide und einige Insektizide, die als besonders gefährlich für Bienen und andere Blütenbestäuber eingestuft sind.

Die Agrarministerien in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatten daraufhin pauschale Ausnahmegenehmigungen für von dem Verbot besonders betroffene Agrarbetriebe angekündigt. Demnach sollen alle Betriebe pauschal von dem Pestizidverbot ausgenommen werden, deren bewirtschaftete Flächen zu über 30 Prozent in Schutzgebieten liegen. In Rheinland-Pfalz soll die Ausnahmeregelung für Sonderkulturen (zum Beispiel Wein-, Gemüse-, Obst-, Gartenbau) sogar bereits ab einem Flächenanteil von 20 Prozent gelten. Eine genauere Prüfung der Bewirtschaftungsart, der Notwendigkeit des Pestizideinsatzes und des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens für die Betriebe ist bisher nicht vorgesehen.

Die Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll [GGSC] hat die geplanten Ausnahmegenehmigungen im Auftrag der Aurelia Stiftung überprüft und als unrechtmäßig bewertet.

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