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Menschenrechte

EU-Lieferkettengesetz auf dem Weg

Sorgfaltspflichten für Großunternehmen europaweit

EU-Lieferkettengesetz auf dem Weg
EU-Justizkommissar Didier Reynders, die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini und der Grünen-Staatssekretär Sven Giegold im Gespräch über das geplante Gesetz

Am 23. Februar hat die EU-Kommission nach zwei Jahren Arbeit ihren Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorgestellt. Große Unternehmen sollen danach über die komplette Wertschöpfungskette hinweg effektive Maßnahmen zur Achtung von Umwelt und Menschenrechten ergreifen. Beim Verstoß drohen Bußgelder und zivilrechtliche Haftung. In einem Webinar luden die Europagrünen gestern zur Diskussion über den Entwurf.

EU-Justizkommissar Didier Reynders, der den Gesetzesentwurf maßgeblich vorangetrieben hat, gab einen Überblick.

Die vorgeschlagene Richtlinie legt Unternehmen eine verbindliche Sorgfaltspflicht zur Achtung von Umwelt und Menschenrechten auf. Sie sollen damit sowohl im eigenen Betrieb als auch in Tochterunternehmen und entlang der gesamten Lieferkette Verantwortung übernehmen und für Schäden haftbar gemacht werden können.

Das Gesetz soll gelten für:

  • EU-Unternehmen mit über 500 Beschäftigten
  • und einem weltweiten Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro.

Eine vereinfachte Sorgfaltspflicht ist vorgesehen für:

  • EU-Unternehmen mit über 250 Beschäftigten
  • und Umsatz von über 40 Millionen Euro,
  • deren Umsatz zu über 50 Prozent in den Hochrisikosektoren Textil, Landwirtschaft und Bergbau erwirtschaftet wurde.

Auch Unternehmen aus Drittländern, die einen entsprechenden Umsatz in der EU erwirtschaften, sind betroffen. Kleine und mittlere Unternehmen sind dagegen vom direkten Anwendungsbereich ausgenommen, um bürokratische Überforderung zu vermeiden.

Beschwerdeverfahren, 1,5-Grad-Ziel und variable Vergütung

Konkret sollen die globalen Akteure dazu verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zu treffen, um negative Auswirkungen ihres Geschäfts auf Menschenrechte und Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren, ein Beschwerdeverfahren einzurichten und die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen regelmäßig zu kontrollieren. Unternehmen der Gruppe 1 müssen gleichzeitig einen Umstellungsplan aufstellen, um das 1,5-Grad-Klimaziel zu erreichen. Gibt es eine variable Vergütung der Vorstände, muss die darauf ausgerichtet sein.

Zur Durchsetzung ist eine Kombination aus Verwaltungsrecht und zivilrechtlicher Haftung geplant. Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollen die Möglichkeit bekommen, Schadenersatzzahlungen zu erwirken. Überwachung und Durchsetzung sollen zwar Aufgabe nationaler Institutionen sein. Außerdem soll aber ein europäisches Netzwerk zur Verbindung der Kontrollinstitutionen geschaffen werden.

Mit dem Gesetz will die Kommission Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für alle Mitgliedsstaaten schaffen. Sie erhofft sich mehr Transparenz als Grundlage für gute Entscheidungen von Verbrauchern und Anlegern sowie positive Auswirkungen für Entwicklungsländer. Wesentliche Nachteile in der Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene seien nicht zu erwarten.

Bisher bester Vorstoß mit Nachbesserungsbedarf

Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini begrüßte den Entwurf, der weit über den Geltungsbereich des deutschen Lieferkettengesetzes hinausgehe. Gleichzeitig sieht sie Schlupflochrisiken durch die Ausnahme von KMUs und die Schwierigkeit für Betroffene, eine Verletzung der Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Sie kritisierte die Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf ‚etablierte Geschäftsbeziehungen‘, die Unternehmen zu einem häufigen Wechsel der Geschäftspartner veranlassen könnte. Hier seien Nachbesserungen nötig.

Als „zutiefst europäischen Vorschlag“ lobte Grünen-Staatssekretär Sven Giegold das Gesetz. Es führte nicht nur zu fairem Wettbewerb innerhalb der EU, sondern schaffe auch Anreize für Unternehmen weltweit.

Nach der ‚Initiative Lieferkettengesetz‘ würde das Gesetz immer noch weniger als ein Prozent aller Unternehmen in der EU umfassen. Wie schon das deutsche Lieferkettengesetz versäume es, Unternehmen eigenständige klimabezogene Sorgfaltspflichten aufzuerlegen. Die Pflichten der Geschäftsführung seien zudem nach Protesten von Unternehmensverbänden stark reduziert worden.

Die ‚Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit‘ wurde dem Rat der Europäischen Union bereits vorgestellt. Didier Reynders hofft, dass es bald in die Praxis überführt werden kann.

Lena Renner

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