Pestizidprozess
Absurdes Theater im Pestizidprozess: Letzter Kläger muss zwangsvorgeführt werden
Umweltinstitut München sieht Justizmissbrauch und fordert Freispruch

Der Südtiroler Pestizidprozess gegen den Grünen-Abgeordneten Karl Bär wird am 28. Januar fortgesetzt. Nachdem fast alle 1.376 Kläger ihre Anzeigen zurückgenommen haben, soll am Freitag der letzte verbliebene von der Südtiroler Polizei beim Landesgericht Bozen zwangsvorgeführt werden. Er war im Oktober trotz Vorladung nicht zum Gerichtstermin erschienen. Das Umweltinstitut München sieht das Gerichtsverfahren als Justizmissbrauch und fordert Bärs Freispruch.
Als Agrarreferent beim Umweltinstitut München hatte Karl Bär im Sommer 2017 mit der provokativen Kampagne ‚Pestizidtirol‘ auf den hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion aufmerksam gemacht. Vom Südtiroler Landesrat Arnold Schuler sowie über 1.000 Südtiroler Bauern wurde er daraufhin wegen übler Nachrede angezeigt. Inzwischen haben alle Kläger bis auf einen ihre Anzeigen fallen gelassen. Der wird nun zur fünften Gerichtsverhandlung gegen Bär auf richterliche Anordnung hin zwangsverpflichtet.
„Dieser Prozess wird immer absurder: Der einzige Mensch, der dieses Verfahren noch aufrechterhält, muss von der Polizei zum Gericht gebracht werden, damit er endlich erklärt, worin denn überhaupt die üble Nachrede bestehen soll“, sagt Fabian Holzheid, politischer Geschäftsführer am Umweltinstitut. „Die Verzögerungstaktik der Gegenseite bestätigt, dass es hier nicht um die Klärung eines juristischen Streits geht, sondern dass es sich um eine Einschüchterungsklage handelt – ein klassischer SLAPP. Es wird höchste Zeit, dass das Gericht dieses absurde Theater beendet und Karl Bär freispricht.“
Erst im letzten November hat das Europäische Parlament sich mit großer Mehrheit gegen sogenannte SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation) ausgesprochen, mit denen Journalisten und Zivilgesellschaft, die auf öffentliche Missstände hinweisen, von Regierungen oder Unternehmen eingeschüchtert werden. Die EU-Kommission ist dazu aufgefordert, Vorschläge für verbindliche Rechtsvorschriften zum Schutz von SLAPP-Opfern vorzulegen. Bei einer Petition des Umweltinstitut Münchens für ein EU-weites Anti-SLAPP-Gesetz haben mittlerweile über 160.000 Menschen unterschrieben.