Nachhaltigkeit
Lieferkettengesetz verabschiedet
„Noch nicht am Ziel, aber endlich am Start“
Am 11. Juni hat der Bundestag nach langen Diskussionen und Verschiebungen den „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet. Große Unternehmen werden damit ab 2023 dazu verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards nachzukommen.
Das Gesetz gilt zunächst für Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, soll aber ab 2024 auch auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ausgedehnt werden. Grundsätzlich sieht es die Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette vor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) wird dazu befähigt, die in dem Gesetz geforderten Sorgfaltspflichten mit Kontrollen, Anordnungsrechten und Bußgeldern durchzusetzen, die sich auf bis zu zwei Prozent des Umsatzes belaufen können. Auch ist bei erheblichen Verstößen ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen vorgesehen.
Nach Veränderungen zum letzten Regierungsentwurf erstrecken sich die Sorgfaltspflichten eines Unternehmens nun auch auf seine Tochterunternehmen. Außerdem soll das Gesetz auch für ausländische Unternehmen gelten, die in Deutschland eine Zweigniederlassung mit mehr als 3.000 Mitarbeitern haben. Durch die Aufnahme des Basler Übereinkommens zu gefährlichen Abfällen wurden die umweltbezogenen Pflichten erweitert.
Allerdings bietet das Lieferkettengesetz weiterhin keine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage und stärkt so die Rechte von Betroffenen nicht. Das hatte die Union im Sinne der Wirtschaft durchgesetzt. Unternehmen müssen zudem nur für direkte Zulieferer bzw. Partner, mit denen eine Vertragsbeziehung besteht, eine Risikoanalyse machen. Mittelbare Zulieferer sollen nur einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält. Damit bleibt das Gesetz hinter den UNLP (Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen) von 2011 zurück, die eine Risikoanalyse entlang der gesamten Wertschöpfungskette fordern.
Die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gehen für das Forum Fairer Handel und die Initiative Lieferkettengesetz nicht weit genug. Weder Biodiversität noch Klima würden berücksichtigt. Zudem gelte das Gesetz für zu wenige Unternehmen und sollte auch kleine und mittlere Unternehmen in Sektoren mit besonderen menschenrechtlichen Risiken in den Blick nehmen.
Für das Forum Fairer Handel ist der Beschluss aber trotzdem ein „wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Mit dem Gesetz werde ein Paradigmenwechsel in Deutschland eingeleitet – hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben. Auch die Initiative Lieferkettengesetz kommentiert, wir seien zwar „noch nicht am Ziel, aber endlich am Start.“