Lieferkettengesetz
Lieferkettengesetz weiter in Warteschleife
Das Trauerspiel um ein deutsches Lieferkettengesetz geht weiter. Eigentlich sollte nach Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz verabschiedet werden. Doch nun wurden wieder einmal die Beratungen zu Eckpunkten für das Gesetz auf einen späteren Termin verschoben – jetzt wohl erst im nächsten Jahr.
Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller wollten schon im August den Gesetzentwurf von Kabinett beschließen lassen. Das Lieferkettengesetz sollte dann zu Anfang 2021 realisiert werden. Doch dann wurde das Reformvorhaben von der Tagesordnung des Bundeskabinetts gestrichen. Beim nächsten angepeilten Termin Anfang September wiederholte sich das Spiel und nun ein weiteres Mal bei der Kabinettssitzung am 16. Dezember. Die Differenzen zwischen den zuständigen Ressorts seien immer noch zu groß.
Vor allem die Frage der Haftung scheint weiterhin strittig. So steht das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit mit Entwicklungsminister Müller dafür ein, das Gesetz solle „die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern vor Gericht stärken und einen Weg eröffnen, Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen.“
Das Wirtschaftsministerium unter Minister Altmeier möchte erreichen, dass Unternehmen die gegen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verstoßen nur mit einem Bußgeld belegt werden können und nicht zivil-rechtlich belangt. Außerdem soll das Gesetz nur für Firmen ab 5.000 Beschäftigten gelten. Das ist zum Beispiel Arbeitsminister Heil viel zu groß.
Bundeskanzlerin Merkel stand zwar in der Regierungsbefragung am 16. Dezember 2020 zu einem grundsätzlichen ‚Ja‘ zum vereinbarten Lieferkettengesetz. Aber im Koalitionsvertrag seien weder Vereinbarungen über eine mögliche zivilrechtliche Haftung der Unternehmen noch über die Größe der betroffenen Firmen getroffen worden. Merkel betonte, bei der Haftungsfrage müsse aufgepasst werden, dass nicht zu weitgehende Verpflichtungen eingegangen würden.
Vor einer Woche hatte Minister Müller im Bundestag auf eine Entscheidung vor Weihnachten gedrungen, doch nun wurde das Thema in der letzten Kabinettssitzung des Jahres wieder nicht behandelt. Jetzt sei frühestens 2021 mit einem zwischen den Ministerien abgestimmten Gesetzentwurf zu rechnen.
Umweltverbände kritisieren die weitere Verzögerung heftig. So fordert Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die „ewige Verschleppung“ der Verabschiedung müsse ein Ende haben: „Wir fordern die Einigung auf starke Eckpunkte – und zwar schnell. In den Eckpunkten dürfen eine gute Haftungsregelung und starke behördliche Durchsetzungsmechanismen sowie eine eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht nicht fehlen.“