BÖLW
Wie die GAP Bio-Bauern benachteiligen wollen
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft kritisiert die Eco-Schemes, die der Bundestag momentan verhandelt

Am 9. und 10. Juni 2021 wird die EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland weitgehend festgelegt. Dann beschließt der Bundestag die Gesetze, mit denen Milliarden von Euro in die Landwirtschaft fließen.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht Bio-Bauern in einigen Gesetzesentwürfen benachteiligt. Welche Hürden ihnen vorgesetzt werden, erläuterte ein Pressegespräch, das am 9. Juni unter dem Titel 'Geraten Bio-Höfe mit der Agrarpolitik unter die Räder?' stattfand.
Der Rahmen, den die GAP setzt, entscheidet darüber, ob Landwirte zukünftig nachhaltiger und ökologischer wirtschaften können. Wesentlich hierfür sind zwei Säulen: Die 1. Säule der GAP enthält Direktzahlungen an Landwirte, die 2. Säule fördert etwa die ländliche Entwicklung. Bestenfalls können Bio-Landwirte aus beiden Töpfen Gelder erhalten. Der BÖLW begrüßt, dass sie in der 2. Säule nach wie vor gut aufgestellt sind, kritisiert aber, dass sie in Verbindung mit der 1. Säule benachteiligt werden.
- Das Ungleichgewicht beginnt schon damit, dass die bisherige GAP-Gesetzgebung Quantität vor Qualität bevorzugt. Prämien richten sich also pauschal nach der Flächengröße eines Betriebs und nicht nach Umweltleistungen, wie sie ein Bio-Bauer erbringt.
- Diese Benachteiligung von Bio-Bauern und -Bäuerinnen ließe sich durch stärkere Zahlungen aus der 1. Säule ausgleichen, die finanzielle Leistungen an die so genannten Eco-Schemes binden. Damit wären Bio-Landwirtschaften wieder wettbewerbsfähig gegenüber den konventionellen Landwirtschaften. Doch sind einige Eco-Schemes so gehalten, dass manche Bio-Bauern sie nicht erfüllen können.
- Dazu komme laut BÖLW, dass manche Fördergelder nicht mit der 2. Säule kombinierbar sind, Bio-Bauern also nur aus einer Quelle unterstützt werden. In einer ersten Schätzung rechnet der BÖLW – je nach Betriebsgröße – mit einem Verlust an Prämien von zirka 20 Prozent.
Ein konkretes Beispiel ist etwa Eco-Scheme 4, das die Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs betrifft. Grundsätzlich begrüßt der BÖLW den Gedanken. Denn mehr Weideland hilft Insekten, die den Dung benötigen und vermehrt die Humus-Bildung. Doch Gelder sollten nach Ansicht der BÖLW nicht pauschal aufgrund der Hektar-Zahl fließen. Vielmehr sollten Faktoren wie die Viehbestanddichte, Anzahl der Weidetage und ein Mindestweideanteil berücksichtigt werden, die den Umweltleistungen von Bio-Bauern entgegenkommen.
Voraussichtlich am 10. Juni 2021 werden die GAP-Gesetze den Bundestag passieren. Als Einspruchsgesetze muss ihnen zwar der Bundesrat noch zustimmen, doch geht die BÖLW davon aus, dass dies glatt vonstatten geht. Doch ergeben sich erstens bei der Ausgestaltung durch die Bundesländer noch Möglichkeiten. Zweitens laufen die Trialog-Gespräche zur GAP innerhalb der EU noch bis Herbst, aus denen noch Anstöße kommen könnten.
Dirk Hartmann