GAP Gemeinsame EU-Agrarpolitik
EU-Kommission will Zwei-Säulen-Struktur abschaffen
Obergrenze für Direktzahlungen geplant
Die EU plant eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu einem Einzelfonds. Wie das Nachrichtenportal Euractiv auf Grundlage eines geleakten Entwurfs der EU-Kommission berichtet, soll die Säule der ländlichen Entwicklung gestrichen werden, während die Direktzahlungen an Landwirte erhalten bleiben. Flächenbezogene Zahlungen sollen auf jährlich 100.000 Euro pro Landwirt begrenzt werden.
Bisherige Programme und Werkzeuge aus der Zwei-Säulen-Struktur sollen in die neue GAP integriert werden, heißt es in dem Entwurf. Die Finanzierung könne innerhalb des Einzelfonds aufgestockt werden, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, deren Ziele über die Landwirtschaft hinausgehen.
Über ein degressives Konzept sollen die GAP-Mittel gerechter verteilt werden. So soll die flächenbezogene Einkommensstütze um 25 Prozent gekürzt werden, wenn der jährliche Betrag zwischen 20.000 und 50.000 Euro liegt, um 50 Prozent für Beträge über 50.000 Euro und um 75 Prozent bei Beträgen über 75.000 Euro. Als Obergrenze für flächenbezogene Zahlungen werden 100.000 Euro pro Landwirt festgelegt.
Das derzeitige System, das Zahlungen an Umweltauflagen knüpft, soll durch ein System von Anreizen für nachhaltiges Wirtschaften ersetzt werden. Nach dem Entwurf soll die GAP ein „neues Gleichgewicht“ finden zwischen der Betriebsführung, die im Einklang mit dem Prinzip ‚Keine erheblichen Umweltschäden‘ stehen soll, und freiwilligen agrarökologischen und klimabezogenen Maßnahmen.
Offiziell werden die Vorschläge der EU-Kommission morgen veröffentlicht. Dann sind auch Zahlen zur Höhe des Budgets der GAP zu erwarten.