Fairtrade
Unfaire Produktionsbedingungen stoppen
Ein Online-Seminar erläutert, wie das Sorgfaltspflichtengesetz durchsetzbar ist

Am 3. März 2021 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesvorschlag zum Sorgfaltspflichtengesetz. Es soll gewährleisten, dass importierte Waren ohne Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken hergestellt werden. Ein Weg, um dies durchzusetzen, ist ein Beschwerdeverfahren. Wer es auf welche Weise handhaben kann, legt ein Online-Semninar offen.
Der Gesetzesvorschlag enthält zwar Schwachstellen, etwa dass Betroffene erst einen konkreten Hinweis auf Menschenrechtsverstöße liefern müssen, bevor Unternehmen belangt werden. Doch immerhin: Sie können in diesem Fall ein Beschwerdeverfahren nutzen. Auf der anderen Seite ermöglicht es Unternehmen, solchen Anliegen nachzugehen und negative Auswirkungen zu beheben oder wiedergutzumachen.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte will Hilfestellung liefern. In einem Online-Seminar erläutern sie Fragen wie: Welche Zielgruppen sollten die Möglichkeit bekommen die Verfahren zu nutzen? Wer im Betrieb trägt die Verantwortung für das Management? Über welche Kanäle wird das Beschwerdeverfahren angeboten?
Das Seminar richtet sich vorrangig an Bio-Unternehmen. Es findet am 1. Juni 2021 von 14 bis 15:30 Uhr statt. Die kostenfreie Online-Registrierung ist auf www.boelw.de/beschwerdemechanismus freigeschaltet. Anmeldefrist ist der 30. Mai 2021.