Recht
Hanftee kann strafbar sein
Bundesgerichtshof entscheidet über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee
Wenn ein Missbrauch zur Berauschung nicht ausgeschlossen ist, stellt der Verkauf von Cannabispflanzenteilen mit geringen THC-Gehalten als Hanftee ein strafbares Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 24.03.2021 in einem Revisionsverfahren bestätigt.
Die Angeklagten betrieben in Braunschweig Ladenlokale, in denen sie – auch noch nach polizeilichen Durchsuchungen und Sicherstellungen – aus EU-zertifiziertem Nutzhanf gewonnene Cannabispflanzenteile mit geringen THC-Gehalten (0,08 Prozent bis 0,33 Prozent) als losen Hanftee an Endkonsumenten verkauften.
Das Landgericht Braunschweig hat festgestellt, dass dieser zwar nicht beim Aufguss mit Wasser, jedenfalls aber nach Verarbeitung zu Gebäck einen Rausch hervorrufen kann. Es verurteilte die Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln jeweils zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen und setzte deren Vollstreckung zur Bewährung aus. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein.
Laut Betäubungsmittelgesetz darf zertifiziertes Cannabis aus der EU ausnahmsweise verkauft werden, wenn es „ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen". Anders als das Landgericht hat der BGH nun entschieden, dass diese Ausnahmevorschrift nicht grundsätzlich den Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken verbietet. Der Missbrauch des Cannabisprodukts zur Berauschung müsse jedoch ausgeschlossen sein.
Wie vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt, sei dies bei dem betreffenden Hanftee nicht der Fall. Allerdings habe das Landgericht nicht geprüft, ob die Angeklagten vorsätzlich handelten oder (wie vom Landgericht angenommen) einem schuldmindernden Verbotsirrtum erlegen sind. Insbesondere nach den polizeilichen Sicherstellungen habe für die Angeklagten die Möglichkeit einer Strafbarkeit ihres Handelns nahelegen müssen.
Der BGH hob das Braunschweiger Urteil deshalb teilweise wieder auf. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft führten unter anderem zur Aufhebung von Strafaussprüchen. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.