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Verbrauchertäuschung in Zukunft unmöglich

Nach vier Jahren Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verpackung des ‚Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer‘-Tees von Teekanne wegen Irreführung des Verbrauchers verboten. Damit hat sich der Anspruch der Bio-Branche, nur tatsächlich verarbeitete Lebensmittel auf dem Etikett anzugeben, bestätigt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen reichte 2011 Klage gegen den Hersteller ein, weil Abbildungen von Vanilleblüten und Himbeeren sowie die Bezeichnungen ‚nur natürliche Zutaten‘ und ‚Früchtetee mit natürlichen Aromen‘ Konsumenten irreführten. Denn der Tee enthält weder Bestandteile noch Aromen von Vanille oder Himbeere. Der BGH urteilte: „Wenn die Etikettierung eines Lebensmittels und die Art und Weise, in der sie erfolgt, insgesamt den Eindruck entstehen lassen, dass das Lebensmittel eine Zutat enthält, die tatsächlich nicht vorhanden ist, ist eine Etikettierung geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels irrezuführen.“ Die Information über die wirkliche Zusammensetzung eines Tees im Kleingedruckten auf der Verpackung reicht nicht aus.

Teekanne nahm den Tee bereits 2012 aus dem Sortiment und betonte in einer Pressemeldung, beim Verwenden von Aromen nur noch mit unmissverständlichen Hinweisen wie ‚aromatisierter Früchtetee mit Himbeer- und Vanillegeschmack‘ auf die Aromatisierung hinzuweisen.

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