Ernährung
Mindestzuckergehalt von Limonaden soll gestrichen werden
Öffentliches Anhörungsverfahren der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission startet
Der Fachausschuss Getränke, das für Erfrischungsgetränke zuständige Expertengremium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), hat die sogenannten Leitsätze für Erfrischungsgetränke überarbeitet. So soll der bisher geltende Mindestzuckergehalt von Limonaden gestrichen werden.
Der Leitsatzentwurf des Gremiums, dem Vertreter der Verbraucherschaft, der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung der Länder sowie der Lebensmittelwirtschaft angehören, beschreibt nun nur einen üblichen Gesamtzuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr bei Limonaden
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner begrüßt die Überarbeitung. „Wir haben das klare Ziel, den Zuckergehalt in Fertiglebensmitteln und auch Erfrischungsgetränken deutlich zu reduzieren“, erklärt sie. „Mit unserer Nationalen Innovations- und Reduktionsstrategie sind wir hierbei auf einem guten Weg.“ In zahlreichen Produkten werde der Gehalt von Salz, Zucker und Fett bereits kontinuierlich verringert Der neue Leitsatzentwurf sei eine wichtige und notwendige Öffnung zur Marktentwicklung im Sinne der Reduktionsstrategie.
Heute startet das öffentliche Anhörungsverfahren zum Leitsatzentwurf für Erfrischungsgetränke. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben. Anschließend berät der Fachausschuss darüber und bereitet eine Beschlussfassung vor.