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Studie

Noch viel Kinderarbeit im westafrikanischen Kakaoanbau

Inkota und das Forum Fairer Handel fordern wirksames Lieferkettengesetz

Nach einer Studie im Auftrag des US-Arbeitsministeriums arbeiten noch immer rund 1,5 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen auf Kakaoplantagen in Westafrika. Demnach hat die Schokoladenindustrie ihr Versprechen, die Kinderarbeit auf Kakaoplantagen bis 2020 um 70 Prozent zu reduzieren, klar gebrochen. Die Entwicklungsorganisation Inkota und das Form Fairer Handel fordern deshalb von der Bundesregierung ein ambitioniertes Lieferkettengesetz, das Unternehmen haftbar macht, wenn sie eine Mitverantwortung für Kinderarbeit tragen.

Rund 70 Prozent des in Deutschland verarbeiteten Kakaos werden in Westafrika angebaut. Verbraucher müssen also davon ausgehen, dass in ihrer Schokoladentafel mit hoher Wahrscheinlichkeit ausbeuterische Kinderarbeit steckt. „Die Schokoladenindustrie hat ihr Versprechen gebrochen“, kritisiert Johannes Schorling, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte beim Inkota-Netzwerk. „Die Unternehmen haben zu wenig gegen Kinderarbeit getan und zu spät damit angefangen.“ Unternehmen scheuten die Kosten für Programme zur Bekämpfung der Kinderarbeit und die Zahlung eines existenzsichernden Kakaopreises. Menschenrechte gebe es aber nicht zum Nulltarif.

Bereits 2001 hatten Schokoladenhersteller wie Mars und Nestlé im Harkin-Engel-Protokoll versprochen, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit bis 2005 zu beenden. Das Ziel wurde in der Zwischenzeit mehrfach revidiert. Aktuell strebt die Industrie eine Reduzierung der Kinderarbeit um 70 Prozent bis 2020 an. Eine neue Studie des National Opinion Research Center (NORC) der Universität Chicago belegt nun, dass auch dieses Ziel verfehlt wurde: Rund 1,5 Millionen Kinder verrichten demnach in Ghana und der Elfenbeinküste ausbeuterische Kinderarbeit auf Kakaoplantagen – das sind 45 Prozent der Kinder in landwirtschaftlichen Haushalten in den Kakaoanbaugebieten.

Inkota und das Forum Fairer Handel fordern deshalb von der Bundesregierung ein wirksames Lieferkettengesetz, das Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen ermöglicht, vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz zu klagen. Weil Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine starke gesetzliche Regelung blockiert, wurden Verhandlungen über ein Lieferkettengesetz bisher mehrmals vertagt.

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